Steuerlexikon Besitz- und Verkehrssteuern
Besitzsteuern knüpfen an den Ertrag bzw. das Einkommen (Einkommensteuer) oder das Vermögen (Erbschaftsteuer) an. Verkehrsteuern sind Steuern, die Vorgänge des Rechts-und Wirtschaftsverkehrs erfassen.
Die einzelnen Steuern werden den Besitz- und Verkehrsteuern wie folgt zugeordnet:
Besitzsteuern:
- Einkommensteuer (einschließlich Lohnsteuer und Kapitalertragsteuer),
- Körperschaftsteuer,
- Solidaritätszuschlag,
- Gewerbesteuer (teilweise),
- Kirchensteuer (teilweise).
- Erbschaftsteuer,
- Grundsteuer,
- Kirchensteuer (teilweise).
- Umsatzsteuer (ohne Einfuhrumsatzsteuer),
- Grunderwerbsteuer,
- Kraftfahrzeugsteuer,
- Rennwett-und Lotteriesteuer,
- Spielbankabgabe,
- Versicherungsteuer,
- Feuerschutzsteuer.
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