Steuern im Überblick Zur Kasse, bitte!
Berlin - Die von der Rot-Grünen Koalition geplanten steuerlichen Einschnitte bei Unternehmen und Privatpersonen gehen weiter als bislang bekannt. So planen SPD und Grüne nach der Reuters am Dienstag in Berlin vorliegenden Streichliste auch höhere Steuern auf privat genutzte Dienstwagen. Die Umsatzsteuer auf Blumen und Zierpflanzen soll genauso steigen wie die auf Kunstwerke und Sammlerstücke. Über eine höhere Mehrwertsteuer auf Vorprodukte werden Bauern pro Jahr um mehr als eine Milliarde Euro belastet.
Höhere Belastungen für Unternehmen
Die Verrechnung von Gewinnen ausländischer Töchter und die Umwandlung einbringungsgeborener Anteile in Tochterunternehmen soll ferner erschwert werden. Bereits im Jahr 2003 müssen die Unternehmen nach den Schätzungen von Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) mit zusätzlichen Belastungen in Höhe von 1,465 Milliarden Euro rechnen.
Im Jahr 2006 steigt die zusätzliche Abgabenbelastung dann auf gut 11,5 Milliarden Euro an. Die Beschlüsse sollen vom 1. Januar 2003 an gelten, auch wenn Bundestag und Bundesrat sie vermutlich erst später verabschieden werden.
Verlustvorträge nur noch zur Hälfte
Außerdem dürfen Verlustvorträge nur noch auf die Hälfte des erzielten Gewinns verrechnet werden. Beispiel: Ein Unternehmen hat in der Vergangenheit einen Verlust von 100.000 Euro gemacht. Im laufenden Jahr erzielt es einen Gewinn von 50.000 Euro. Nach den geltenden Bestimmungen konnte es den Verlust der Vergangenheit auf den gesamten Gewinn anrechnen. Nach den Plänen der Koaltion soll dies künftig nur noch für die Hälfte also im Beispiel für 25.000 Euro gehen.
Zudem will die Koalition durchsetzen, dass nur noch Verluste aus den vorhergehenden sieben Jahren angerechnet werden dürfen. Zudem sollen die Regelungen zum so genannten Mantelkauf verschärft werden.
Körperschaftssteuer-Guthaben sinkt
Weiterhin soll es künftig für Kapitalgesellschaften nicht mehr möglich sein, bereits versteuerte und einbehaltene Gewinne auszuschütten und die fällige Gutschrift vollständig mit der festgesetzten Körperschaftssteuer des laufenden Jahres zu verrechnen. Die Koalition will hier eine Aufrechnung nur für die Hälfte der festgesetzten Körperschaftssteuer erlauben. Eine Auszahlung von Geldern durch die Finanzämter ist dann nicht mehr möglich.
Zudem will die Koalition die Höhe der möglichen Körperschaftsteuer-Guthaben senken. Bislang betrug die Steuergutschrift ein Sechstel des ausgeschütteten Gewinns, künftig soll es nur noch ein Siebtel sein.
Auch Verbraucher sind betroffen
Vergünstigungen für Land- und Forstwirtschaft sinken
Organschaften dürfen nach den Plänen der Koalition künftig nicht mehr ihre Gewerbesteuerschuld untereinander verrechnen. Jeder Teil der Organschaft soll die in seinem Standort fällige Gewerbesteuer zahlen. Ein steuerminderndes Verrechnen von Verlusten und Gewinnen ist damit nicht mehr möglich. Zudem soll es - wie bereits Versicherungen - allen Unternehmen, die dem Grundsatz der Spartentrennung unterliegen, verboten werden, gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaften zu bilden.
Im Rahmen der Ökosteuer soll der ermäßigte Steuersatz auf Strom für das produzierende Gewerbe, die Land- und Forstwirtschaft zurückgefahren werden. Die Regelung wird jedoch nach Branchen ausdifferenziert. Ausnahmen etwa für Aluminiumhersteller und die Chemiebranche sind denkbar.
Höhere Steuern auf Erdgas und auf Flugreisen
Der Steuersatz auf Erdgas soll auf 5,778 Euro von derzeit 3,478 Euro pro Megawattstunde angehoben werden (pro Jahr: rund eine Milliarde Euro). Auch ist eine weitere Erhöhung der Ökosteuer nicht ausgeschlossen. Sie komme aber nur, wenn der Ölpreis nicht zu hoch liege und keine sozialen oder wirtschaftlichen Gründe gegen den Schritt sprechen.
Auf Flüge ins europäische Ausland soll nach dem Willen von rot-grün die volle Umsatzsteuer gelten. Bislang wurde keine Umsatzsteuer erhoben.
Aktien: Einblick in Depots
Aktien: Finanzämter bekommen Einblick in Depots
Spekulationssteuern auf Gewinne von Aktienverkäufen und nicht selbstgenutzte Grundstücke sollen künftig generell gelten. Bislang waren sie nach einem Jahr steuerfrei. Zur besseren Erhebung der Steuern soll es Kontrollmitteilungen der Banken geben.
Auch Kapitalerträge sollen künftig mit einer Kontrollmitteilung von den Banken an die im Rahmen des Pakets einzurichtende Kontenevidenzzentrale gemeldet werden. Die Finanzämter sollen dann Zugriff auf die Datei erhalten.
Eigenheimzulage nur noch für Familien
Die bislang gültige Regelung für die Eigenheimzulage entfällt. Zuschüsse für Bauherrn oder Immobilienbesitzer soll es nur noch geben, wenn diese Kinder haben. Hier wird die bisher gültige Zulage auf 1200 Euro von bislang 750 Euro angehoben.
Privat genutzte Firmenwagen sollen künftig mit 1,5 Prozent statt bisher mit einem Prozent des Listenpreises versteuert werden. Die Koalition will zudem die bisherigen Möglichkeiten zur Abschreibung von Betriebsgebäuden einschränken.