Telekom Mega-Abfindung für Sommer dementiert
Hamburg "Die Beträge, die als Abfindungszahlungen genannt sind, sind aus der Luft gegriffen und frei erfunden", teilte Winkhaus am Sonntag mit. Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden Sommers seien die Medien bereits darüber informiert worden, dass der Vertrag mit Sommer bis Mai 2005 weiterlaufe. "Abfindungszahlungen hat es nicht gegeben. Die in dem Artikel genannten Summen und angeblichen Vertragsinhalte haben mit der Realität nichts zu tun", erklärte Winkhaus nach einer Meldung der Nachrichtenagentur Reuters.
Am Montag erklärte die Deutsche Telekom, Sommer erhalte für die Restlaufzeit seines Vertrages insgesamt eine Summe von 11,6 Millionen Euro. In der Summe seien keine Beträge zur Abgeltung einer angeblichen Option zur Vertragsverlängerung enthalten.
DER SPIEGEL hatte am Sonnabend vorab unter Berufung auf eine Schadenersatzklage gegen Bundeskanzler Gerhard Schröder und Finanzminister Hans Eichel (beide SPD) berichtet, der Aufsichtsratschef der Telekom habe dem vor der Ablösung stehenden Sommer einen Tag vor der Vertrauensabstimmung im Aufsichtsgremium eine Summe von mehr als 65 Millionen Euro zugesagt.
Diese Summe bestehe der Klageschrift zufolge aus der dreijährigen Restlaufzeit von Sommers Vorstandsvertrag, einer zugesagten dreijährigen Verlängerungsoption und einem Ausgleich für künftige Aktienoptionen. Winkhaus habe Sommer diese Summe "nach langen Diskussionen" zugesichert, hatte der SPIEGEL verbreitet.
Eine laut Magazin beim Landgericht Berlin wegen der angeblichen Abfindungshöhe auf Schadenersatz klagende Unternehmergruppe sehe in der Zahlung einen Verstoß gegen das Aktiengesetz. Die Zahlung sei lediglich deshalb notwendig geworden, "weil Schröder und Eichel die Ablösung Sommers dilettantisch betrieben hätten", schreibt das Magazin unter Berufung auf die nicht näher genannten Kläger. Sommer hätte dagegen nach Ansicht der Kläger auch ohne Abfindung aus dem Amt entlassen werden können.
Als Beispiele zitierte das Magazin eine "Falschbewertung des Immobilienvermögens" und den "überhöhten Kaufpreis" für die im Jahr 2000 erworbene US-Mobilfunktochter Voicestream. Finanzminister Eichel habe jedoch auf die Einschaltung des Bundesrechnungshofes oder die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung verzichtet.
Hingegen hätten Schröder und Eichel "ihre Rolle als Großaktionär dahin gegehend missbraucht, Druck auf Aufsichtsratsmitglieder auszuüben, um den Telekom-Chef abzulösen", heiße es in der Klage. Die gezielte Nachfolgersuche durch das Kanzleramt sei ebenfalls ein Verstoß gegen das Aktiengesetz.
Winkhaus erklärte dagegen am Sonntag, eine "unangemessene Einflussnahme des Bundes" im Zusammenhang mit dem Rücktritt Sommers habe es nicht gegeben. "Das Meinungsbild im Aufsichtsrat hat Herrn Dr. Sommer veranlasst, seinen Rücktritt zu erklären."
Vize-Regierungssprecher Bela Anda bezeichnete die Klage am Wochenende als "durchsichtigen Versuch, Wahlkampfunterstützung für eine in die Defensive geratene CDU/CSU zu leisten." CSU-Landesgruppenchef Michael Glos sprach im Zusammenhang mit der Klage dagegen von einem "politischen und wirtschaftlichen Erdbeben", das ein Telekom-Skandal auslösen könne und warf Schröder und Eichel Betrug von Telekom-Aktionären vor.
Sommer war vor rund zwei Monaten von seinem Posten zurückgetreten. Dem Rücktritt waren wochenlange Diskussionen über seine Amtsführung vorausgegangen. Vor allem die durch Übernahmen kräftige angestiegene Verschuldung und der parallel dazu eingebrochene Aktienkurs wurden dem Manager angelastet.
Der Bund als größter Aktionär mit rund 43 Prozent der Aktien hatte bis Anfang Juli Sommer immer gegen die massive öffentliche Kritik verteidigt, die verbale Unterstützung aber anschließend in der Wahlkampfauseinandersetzung mit der Union entzogen. Während Aufsichtsratskreisen zufolge die Bundesregierung auf eine Ablösung Sommers noch vor der anstehenden Bundestagswahl gedrängt hat, dementiert die Regierung jede Einflussnahme auf Aufsichtsratsentscheidungen.
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