Deutsche Post Das sprengt die Portokasse
Brüssel - Die Post muss Beihilfen von rund 570 Millionen Euro an die Bundesrepublik Deutschland zurückzahlen. Das entschied die EU-Kommission am Mittwoch bei ihrer Sitzung in Luxemburg.
Die Post kündigte in einer ersten Stellungnahme juristische Schritte gegen die Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) an.
Die Brüsseler Behörde hatte seit 1999 untersucht, ob die Post die Paketsparte früher mit Einnahmen aus dem Briefgeschäft subventioniert hat, das durch ein Monopol geschützt ist. Die Post und die Bundesregierung als Mehrheitseigentümer hatten den Vorwurf zurückgewiesen.
Mit Zinsen kommt die Post auf 850 Millionen Rückzahlung
Nach dem Kommissionsbeschluss soll es Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Beihilfen-Rückführung geben. Dabei könnte auch eine mögliche Portosenkung eine Rolle spielen. Ob sich die EU-Kommission dabei auf ein verringertes Porto einlassen würde, wie es nach Medienberichten von der Post vorgeschlagen worden war, ist allerdings offen.
Die angeordnete Rückzahlung ist eine der höchsten, die die Kommission jemals verlangte. 1999 war die Westdeutsche Landesbank zur Beihilfen-Rückzahlung von 808 Millionen Euro verpflichtet worden.
Der Beschluss der EU-Kommission besagt, dass die Post unzulässige Beihilfen aus den Jahren 1994 bis 1998 an die Bundesrepublik zurückzahlen soll. Nach Berechnungen der Post beläuft sich die Rückzahlsumme tatsächlich mit Zinsen auf einen Betrag von rund 850 Millionen Euro. Diese Summe entspricht etwa einem Drittel des Konzern-Jahresgewinns.
Der Post-Vorstandschef Klaus Zumwinkel sagte, er erwarte im Beihilfestreit mit der EU- Kommission eine Gerichtsentscheidung zu Gunsten seines Unternehmens. Die Entscheidung der EU-Kommission zu einer Rückzahlung von effektiv rund 850 Millionen Euro sei "so offenkundig angreifbar, dass nichts anderes als ein Urteil im Sinne der Deutschen Post vorstellbar" wäre.
Die Brüsseler Wettbewerbshüter hatten der Post zwei Monate Zeit eingeräumt, um die Zahlungsmodalitäten an den Staat festzulegen. Zumwinkel wird die Zeit zum Vorbereiten einer Klage vor dem EuGH nutzen.
Eichel plant die Millionen noch nicht fest ein
Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) will die mögliche Post-Rückzahlung nicht in seine kurzfristigen Haushaltsplanungen einbeziehen. Zunächst sei der Rechtstreit vor dem EuGH abzuwarten. Bis dahin betrachter er die Summe als "stille Reserve", falls die Post vor dem EuGH unterliegen sollte, sagte Eichel in Berlin.
Die Post-Aktie hatte nach der EU-Entscheidung anfangs deutlich nachgegeben. Im Tagesverlauf war der Titel mit 13,07 Euro auf den tiefsten Stand seit dem 18. September 2001 gesunken. Bis zum Nachmittag kletterte der Kurs dann aber auf 13,90 Euro - ein Plus von zwei Prozent.