Frankfurt - Die Schutzgemeinschaft der Kleinaktionäre (SdK) will mit ihrer Klage gegen den Aktienoptionsplan von DaimlerChrysler vor den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ziehen. Das sagte SdK-Sprecherin Reinhild Keitel der "Börsen-Zeitung" (Freitagsausgabe).
Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte erst im Juni die Rechtmäßigkeit der Mitarbeiterbeteiligung in zweiter Instanz bestätigt. Die SdK hatte vor allem kritisiert, dass den Aktionären der Wert des Pakets auf der Hauptversammlung des Autokonzerns im April 1999 auch auf Nachfrage nicht genannt worden war. In den Genuss des Optionsplans sollen den Angaben zufolge rund 6500 leitende Angestellte des Konzerns kommen.