
So sehen verfassungsgerichtskonforme Kaffeebecher aus: Ohne nackte Hinterteile oder suizidale Frauen, die ganz dringend einen Anwalt brauchen.
Foto: DPAEin kleiner Schritt für das Bundesverfassungsgericht, ein gigantischer Schritt für den guten Geschmack: Am Freitag haben die höchsten Richter des Landes entschieden, dass ein Kölner Anwalt keine hässlichen Werbetassen herstellen lassen darf (Az.: 1 BvR 3362/14).
Also, jedenfalls keine, auf denen ein Mann zu sehen ist, der mit einem Stock auf das nackte Hinterteil einer Frau schlägt, und die mit dem Spruch „Wurden Sie Opfer einer Straftat?“ für den Beistand des humorvollen Juristen warben. Das Gericht fand: Mandanten müssten unbedingtes Vertrauen zu ihrem Anwalt haben. Im Interesse der rechtssuchenden Bürger sei ein derartig reklamehaftes Anpreisen daher nicht erlaubt.
Das ist natürlich eine, Achtung Kalauer, ziemliche Klatsche für den Anwalt – und auch, wenn man es recht bedenkt, schade für die vielen männlichen Opfer, die nach dem Kinobesuch von „Fifty Shades of Grey“ von ihren Frauen zu mehr anstrengender Dominanz gezwungen werden, statt wie bisher friedlich auf dem Sofa kuscheln zu dürfen. Jetzt haben diese armen Leute keine Chance mehr, zu erfahren, dass Hilfe nur ein Tässchen entfernt zu haben wäre.
Hinwiederum ebenfalls zu bedenken ist, dass eine solche Werbung ja auch, Achtung noch mieserer Kalauer, nach hinten losgehen kann – denn wer möchte einen Anwalt haben, der solche Tassen im Schrank hat? Eben.
Sicherheitshalber im gleichen Aufwasch verboten wurde dem launigen Kölner noch eine weitere spaßige Tasse. Die zeigte eine Frau, die sich eine Schusswaffe an den Kopf hält, mit dem Mut machenden Text „Nicht verzagen, R... fragen". Da kann man natürlich knallhart kritisch nachfragen, ob die dargestellte Frau sich die Knarre geschnappt hat, bevor oder nachdem sie die Anwaltsrechnung bekommen hat. Aber man kann es auch lassen und sich darüber freuen, dass das Bundesverfassungsgericht die Welt immerhin vor zwei sehr, sehr hässlichen Tassen bewahrt hat. Jetzt sind nur noch zweihundert Drillionen davon übrig. Go Karlsruhe!
Viele schöne Beispiele aus der Anwaltswerbung in Amerika zeigen übrigens, vor welchen Auswüchsen uns die geschmackssicheren Richter bewahrt haben. Hier eines der allerschönsten. Sie haben es sich verdient. Schönes Wochenende! Und nie vergessen: You need a lawyer, lawyer, lawyer. Yeah.