Verfassungsgericht
Professoren klagen gegen Bankenunion
Eine Gruppe von Professoren hat einem Zeitungsbericht zufolge beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen die gemeinsame europäische Bankenaufsicht eingelegt. Die Kläger wehren sich dagegen, dass der deutsche Steuerzahler für Banken außerhalb der deutschen Bankenaufsicht haften soll.
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Foto: Nicolas Armer/ dpa
Karlsruhe - "Die Bankenunion hat keine Rechtsgrundlage in den europäischen Verträgen und stellt somit einen Grundrechtsverstoß dar", sagte der Berliner Anwalt Markus C. Kerber der "Welt am Sonntag" laut Vorabbericht zur Begründung. Die Regeln zur gemeinsamen Bankenaufsicht "stellen den ersten Schritt zu einer bisher nicht dagewesenen Haftung des deutschen Steuerzahlers für Banken außerhalb der nationalen Bankenaufsicht dar".
Eine europäische Bankenaufsicht hätte nur durch eine Änderung der EU-Verträge eingeführt werden können, so Kerber, der dem Bericht nach Initiator der Verfassungsbeschwerde ist. Beim Verfassungsgericht war zunächst niemand für eine Stellungnahme erreichbar.
Gemeinsame Bankenaufsicht soll Arbeit im November aufnehmen
Die gemeinsame Bankenaufsicht soll ab November unter dem Dach der Europäischen Zentralbank (EZB) ihre Arbeit aufnehmen. Sie ist ein zentraler Teil der Bankenunion.
Die Kläger kündigten dem Bericht zufolge auch Verfassungsbeschwerden gegen die übrigen Elemente der Bankenunion an: den gemeinsamen Abwicklungsmechanismus SRM und den zugehörigen Abwicklungsfonds. Hierfür gibt es dem Bericht nach aus ihrer Sicht ebenfalls keine ausreichende rechtliche Grundlage in den EU-Verträgen. (Reporter: Christian Rüttger
la/reuters
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