Brexit-Abkommen
Britisches Unterhaus stimmt Handelspakt mit EU zu
Der Handelspakt zwischen EU und Großbritannien geht auf die Zielgerade. Am Nachmittag hat das Unterhaus in London dem Abkommen zugestimmt - jetzt gibt es kaum noch Hürden.
Unterhaus stimmt zu: Großbritanniens Premier Johnson wirbt im Parlament für seinen Pakt mit der EU
Foto: House Of Commons / dpa
Das britische Unterhaus hat dem Brexit-Handelspakt mit der Europäischen Union zugestimmt. Die Abgeordneten der ersten Kammer votierten am Mittwoch in zweiter Lesung mit klarer Mehrheit für das von Premierminister Boris Johnson (56) vorgelegte EU-Gesetz. Später soll noch das Oberhaus dem Vertrag seinen Segen geben.
In Kraft treten wird das Gesetz aber voraussichtlich erst nach Mitternacht, wenn auch das Oberhaus ebenfalls dafür gestimmt hat und Queen Elizabeth II. (94) ihre formelle Zustimmung gegeben hat. Es gilt als sicher, dass das Gesetz in beiden Kammern eine Mehrheit finden wird.
"Im Kern dieses Gesetzentwurfs steckt eines der größten Freihandelsabkommen der Welt", sagte Premierminister Johnson zum Auftakt der Debatte im Unterhaus in London. Es werde Unternehmen ermöglichen, den Handel mit der EU noch zu intensivieren, so der Regierungschef.
Die EU-Spitze hatte den Brexit-Handelspakt bereits am Morgen unterzeichnet. Die Zeremonie mit EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen (62) und EU-Ratspräsident Charles Michel (45) wurde im Internet übertragen.
Großbritannien und die EU hatten sich erst an Heiligabend auf den Vertrag geeinigt. Das mühsam ausgehandelte Handels- und Partnerschaftsabkommen soll die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Insel und dem Kontinent von Januar 2021 an regeln. Wichtigster Punkt ist, Zölle zu vermeiden und möglichst reibungslosen Handel zu sichern. Der Vertrag umfasst aber auch den Fischfang sowie die Zusammenarbeit bei Energie, Transport, Justiz, Polizei und vielen anderen Themen. Großbritannien war bereits Ende Januar 2020 aus der EU ausgetreten, nun endet auch die Mitgliedschaft im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion.