Wohngeld, sozialer Wohnungsbau, Steuern Das sind die Ergebnisse des Wohngipfels

Knapp 3 Stunden Wohngipfel: Ein Gipfel für die Bauwirtschaft und die Immobilienlobby, kritisierten viele Demonstranten am Freitag vor dem Kanzleramt
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Immer weniger Sozialwohnungen
Foto: DER SPIEGELDer Wohngipfel der Regierung mit Vertretern von Verbänden, Gewerkschaften und Mieterbund hat ein Eckpunkte-Papier beschlossen, mit dem die Wohnungsnot bekämpft werden soll. Darin sind neben bereits von der Regierung angekündigte und beschlossene Instrumente auch neue Vorhaben enthalten. Ziel ist unter anderem der Bau von 1,5 Millionen Wohnungen bis 2021. Es folgt eine Übersicht über die wichtigsten Punkte:
Sozialer Wohnungsbau
Der Bund fördert den sozialen Wohnungsbau bis 2021 mit über fünf Milliarden Euro, die den Ländern dafür zur Verfügung gestellt werden. 2020 und 2021 sollen es zwei Milliarden Euro sein und 2019 gut 1,5 Milliarden Euro. Bis 2021 sollen über 100.000 neue Sozialwohnungen gebaut werden.
Baukindergeld
Familien soll mit dem Baukindergeld von insgesamt 2,7 Milliarden Euro der Erwerb einer Wohnung oder eines Hauses erleichtert werden. Für ein Kinder unter 18 Jahren gibt es jährlich einen Zuschuss von 1200 Euro, der zehn Jahre ausgezahlt wird. Dies ist bereits von der Koalition umgesetzt.
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Steuererleichterungen bei Wohnungsbau
Der Bau von erschwinglichen Mietwohnungen soll durch Steuererleichterungen für Bauherren gefördert werden. Sie können die Aufwendungen über eine Sonderabschreibung besser von ihrer Steuerlast absetzen. Das gilt auch bei der Umwidmung von Gewerbeflächen oder dem Ausbau von Dachgeschossen zu Mietwohnungen. Das Bundeskabinett hat die Regelung in dieser Woche beschlossen.
Mehr Wohngeld
Kurz vor dem Wohngipfel verständigten sich die Teilnehmer auch darauf, dass das Wohngeld für ärmere Haushalte erhöht werden soll. Dies soll ab 2020 gelten. Zuletzt bezogen rund 600.000 Haushalte Wohngeld.
Mietpreisbremse
Ebenfalls vom Kabinett beschlossen ist die Verschärfung der sogenannten Mietpreisbremse unter anderem über weitergehende Auskunftspflichten des Vermieters. Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse sieht vor, dass bei Neuvermietungen die ortsübliche Vergleichsmiete nicht um mehr als zehn Prozent überschritten werden darf. Vor allem in Ballungszentren soll damit der Mietpreisanstieg verlangsamt werden.
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Reform der Bauvorschriften
Geplant sind zudem Reformen der Vorschriften, um den Bau zu erleichtern, zu beschleunigen und auch billiger zu machen. Das soll auch die einfachere Bereitstellung von Bauland einschließen. Eine Expertenkommission soll Vorschläge erarbeiten. Technische Normen und Standards sollen mit Blick auf die Kosten überprüft werden.
Abgabe von Bundesflächen an Kommunen
Der Bund will eigenen Grundstücke vergünstigt an die Kommunen für den Wohnungsbau abgeben. Bisher musste er im Interesse des Haushalts einen möglichst hohen Erlös für seine Flächen erzielen. Im Haushaltsgesetz 2018 wurden diese Regeln geändert.