Gerichtsurteil Fiskus darf mit gekaufter Daten-CD ermitteln

Brisante Steuerdaten: Selbst wenn ihr Erwerb unrechtmäßig ist, dürfen Steuerfahnder sie zur Ermittlung nutzen, entschied ein Gericht
Foto: Oliver Berg/ picture alliance / dpaKoblenz - Steuerfahnder dürfen auf Basis einer vom Staat gekauften Daten-CD ermitteln. Das hat der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz am Montag in Koblenz entschieden. Ein Mann aus Trier hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Ermittlungen gewehrt. Grundlage hierfür war ein 2013 vom Land Rheinland-Pfalz für rund 4,4 Millionen Euro gekaufter Datensatz.
Die Ermittler hatten seinerzeit unter anderem die Wohnung des Mannes durchsucht. Er sah sich deswegen in seinem Recht auf ein faires Verfahren, in seinem Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung sowie in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Der Kauf solcher mutmaßlich illegal entstandener Steuerdaten-CDs ist höchst umstritten. Das Land Rheinland-Pfalz hält den Kauf und die Ermittlungen für rechtens. Der Erwerb solcher Daten sorge für mehr Steuergerechtigkeit.
In einem vergleichbaren Fall hatte das Bundesverfassungsgericht im November 2010 ähnlich wie nun der VGH entschieden. Es komme nicht darauf an, ob der Kauf ursprünglich rechtmäßig gewesen sei (Az: 2 BvR 2101/09). Seinerzeit ging es um eine CD mit Daten der Liechtensteiner LGT-Bank, die der Bundesnachrichtendienst gekauft und Steuerfahndern zur Verfügung gestellt hatte.
Nicht nur Nordrhein-Westfalens Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) dürfte sich durch das Urteil in ihrer Politik bestätigt sehen. Die Ministerin kündigte zuletzt an, solange CDs mit Daten von Steuerhinterziehern kaufen, bis es ein Steuerabkommen mit der Schweiz gibt. "Am liebsten wäre es mir, wenn wir endlich ein Steuerabkommen mit einem automatischen Informationsaustausch bekämen", sagte Kraft. "Solange es das nicht gibt, werden wir weiter CDs ankaufen."
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