KFZ-Steuer, Mehrwertsteuer und Kinderbonus Kabinett bringt Teile von Konjunkturpaket auf den Weg

Corona-Hilfen: Das Kabinett will am Freitag unter anderem einen Kinderbonus beschließen
Foto: Marcel Kusch/ dpaFür neu zugelassene Autos mit hohem Spritverbrauch soll ab 2021 die Kfz-Steuer ansteigen. Das Bundeskabinett brachte am Freitag in Berlin eine Gesetzesänderung auf den Weg. Bereits zugelassene Autos sind nicht betroffen.
Für typische Kleinwagen und klassische Familienautos ist der Effekt sehr klein. Die Klimakomponente greift ab 96 Gramm CO2, das pro Kilometer ausgestoßen wird. Im Vergleich zu heute erhöht werden soll sie ab 116 Gramm pro Kilometer. Teurer wird die Steuer vor allem für große und schwere SUV oder Sportwagen. Nach dem Kabinettsbeschluss ist nun der Bundestag am Zug. Die Reform ist Teil des Klimapakets der schwarz-roten Koalition. Kritik gibt es von zwei Seiten: Den einen geht die geplante deutlichere Klima-Komponente in der Steuer nicht weit genug. Andere fürchten, die Reform schade der Autobranche, die an SUV gut verdient.
Ebenfalls am Freitag wurde die vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer und dem Kinderbonus beschlossen. Mit diesen Maßnahmen soll die Wirtschaft angesichts der Corona-Krise belebt und dafür gesorgt werden, dass die Verbraucher wieder in Konsumlaune kommen. Der Beschluss eilt, denn die Mehrwertsteuer soll bereits am Juli sinken.
Konkret soll der Steuersatz vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2020 statt 19 Prozent nur noch 16 Prozent betragen. Der ermäßigte Satz, der für viele Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs gilt, sinkt von 7 auf 5 Prozent. Ziel ist, dass Einkäufe im Supermarkt, im Möbelhaus oder Elektromarkt dadurch billiger werden.
Außerdem will die Bundesregierung den geplanten Kinderbonus auf den Weg bringen. Pro Kind sollen Familien 300 Euro bekommen - ausgezahlt über das Kindergeld. Weil der Bonus mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet, nicht aber auf die Grundsicherung angerechnet wird, profitieren besonders Familien mit geringen Einkommen.
Auch diese Maßnahmen müssen noch von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, bevor sie in Kraft treten können. Deshalb planen beide Sondersitzungen am 29. Juni.
Drogenbeauftragte fordert Ausnahmen für Tabak und Alkohol
Allerdings gibt es noch Forderungen nach Nachbesserungen. So forderte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, die Koalition auf, Tabak und Alkohol von der vorübergehenden Senkung der Mehrwertsteuer auszunehmen. Eine Preissenkung konterkariere alle Bemühungen, den Tabak- und Alkoholkonsum zu senken, sagte die CSU-Politikerin dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Freitag). Sie habe daher die Fraktionsführungen von Union und SPD in einem Brief gebeten, die Senkung noch einmal kritisch zu überprüfen.
Auch aus der Opposition gab es erwartungsgemäß kritische Stimmen. FDP-Fraktionsvize Christian Dürr etwa bemängelte, dass die Menschen davon sehr wenig spüren würden und forderte stattdessen strukturelle Entlastungen - auch für Unternehmen.