Berufsunfähig in Rente Zwei von fünf Anträgen abgelehnt

Wer wegen körperlicher oder psychischer Probleme nicht mehr arbeiten kann, beantragt in der Regel eine Erwerbsminderungsrente. Die Rentenversicherung lehnte zuletzt 42 Prozent der Anträge ab.
Nicht mehr voll arbeitsfähig: Mehr als ein Drittel aller Betroffenen beantragt eine Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Probleme

Nicht mehr voll arbeitsfähig: Mehr als ein Drittel aller Betroffenen beantragt eine Erwerbsminderungsrente wegen psychischer Probleme

Foto: Arno Burgi / dpa

Die Rentenversicherung hat im vergangenen Jahr mehr als zwei von fünf Anträgen auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente abgelehnt. Mehr als 42 Prozent der Menschen, die wegen Berufsunfähigkeit in Rente wollten, scheiterten mit ihrem Antrag. Die Zahl der abgelehnten Anträge stieg von rund 143.000 im Jahr 2019 auf 154.000 im vergangenen Jahr. Das zeigt die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken im Bundestag, geht aber auch aus dem Statistikportal der Deutschen Rentenversicherung hervor .

Eine Ablehnung kann mehrere Gründe haben. Eine sogenannte EM-Rente bekommt nur, wer mindestens fünf Jahre in der Rentenversicherung versichert ist, davon die letzten drei mit Pflichtbeiträgen. Zudem herrscht oft kein Einvernehmen zwischen Antragsteller und Rentenversicherung bei der Beurteilung der gesundheitlichen Verfassung. Am Ende zählt die Meinung eines Amtsarztes, in der Regel nach einem Besuch dort. Sorgt der Betroffene privat mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung vor, kommt es allerdings auch oft zu unterschiedlichen Auffassungen zwischen dem Versicherer und dem Antragsteller.

Nur Neurentner profitierten von Verbesserungen

In die Höhe gegangen sind in den vergangenen Jahren die bei der EM-Rente gezahlten Summen. Die durchschnittlichen Zahlbeträge wegen verminderter Erwerbsfähigkeit im Rentenzugang lagen im Jahr 2020 bei 882 Euro, bei 524 Euro wegen teilweiser Erwerbsminderung und bei 936 Euro wegen voller Erwerbsminderung. 2019 waren es noch 806 Euro im Schnitt insgesamt, im Jahr davor 735 Euro und ein Jahr früher 716 Euro.

Die Erwerbsminderungsrente war in den vergangenen Jahren immer wieder verbessert worden. So werden Erwerbsminderungsrentner erst seit 2019 bei der Rentenberechnung so behandelt, als wenn sie bis zum aktuellen Rentenalter gearbeitet hätten. Der Rentenanspruch wurde dabei aber nur für Neurentner höher. Alle, die vorher eine EM-Rente beantragt haben, müssen dauerhaft mit etwa niedrigerer Rente auskommen. Mehr als ein Drittel aller Betroffenen beantragt die EM-Rente wegen psychischer Probleme.

EM-Rente liegt offenbar oft unter Armutsgefährungsschwelle

Die Linken-Abgeordneten Sabine Zimmermann, die die Anfrage gestellt hatte, forderte, Konsequenzen aus der Lage zu ziehen. Der Zugang zu EM-Renten müsse leichter werden. "Menschen, die sich kaputt gearbeitet haben, müssen abgesichert aus dem Erwerbsleben ausscheiden können", sagte Zimmermann. Auskömmlich sollten die Versicherungsleistungen sein. Die Erwerbsminderungsrenten lägen heute unter der Armutsgefährdungsschwelle. Als armutsgefährdet gilt jemand, dessen Einkommen weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens beträgt.

rei/dpa-afx
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