Angst vor Zwangsräumung Bund will Mieter in Corona-Krise schützen

Bund will Corona-Sorgen von Mietern entkräften: Häuserfassade in Berlin
Foto: Frank Molter/ DPADie Bundesregierung prüft, wie Mieter geschützt werden können, die von Einkommmensausfällen durch die Corona-Krise betroffen sind. "Dies gilt für Mieterinnen und Mieter von Wohnraum ebenso wie für Gewerbemieterinnen und -mieter", sagte ein Sprecher des Justizministeriums den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte Ministeriumssprecher Rüdiger Petz, wer heute zwei Monate hintereinander seine Miete nicht zahle, dem könne fristlos gekündigt werden. "Wir wollen das ändern und arbeiten daran, dass niemand seine Wohnung verliert."
Nach einer von den Ministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft erarbeiteten Gesetzesvorlage der Bundesregierung soll Mietern laut Agenturberichten wegen Mietschulden in der Corona-Krise nicht gekündigt werden dürfen. Gelten soll dies für Mietschulden aus dem Zeitraum vom 1. April bis 30. September 2020. Die Verpflichtung der Mieter zur Zahlung der Miete bleibe aber im Grundsatz bestehen.
SPD-Fraktionsvize Eva Högl sagte dem RND: "Wer aufgrund der Coronavirus-Pandemie Einkünfteausfälle hat, der kann plötzlich und unverschuldet Probleme bekommen, die Miete rechtzeitig zahlen zu können. Diese Mieterinnen und Mieter müssen wir davor schützen, dass ihnen wegen Zahlungsverzugs die Wohnungen oder Gewerberäume gekündigt werden. Der Rechtsexperte der SPD-Fraktion, Johannes Fechner, sagte den Funke-Zeitungen: "Sowohl bei Wohn- als auch bei Gewerbemieten würden die Mietzahlungen in der Zeit der Pandemie gestundet. Das Justizministerium arbeitet bereits an dem Thema.
Den Vermietern entstehen hierdurch keine Verluste, denn die Mieten müssen später nachgezahlt werden." Er fügte hinzu: "Niemand soll Angst haben, dass er seine Wohnung verliert, weil er wegen der Corona-Krise die Miete nicht mehr zahlen kann."
Die FDP dringt auf die Einführung eines Sonder-Wohngelds für Fälle, die nachweislich massive Einnahmeeinbußen haben, bedürftig sind und bei denen ansonsten keine Transferleistungen greifen, wie Daniel Föst, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, der Funke Mediengruppe sagte. Die Höhe des Sonder-Wohngeldes solle abhängig vom Einkommensausfall und der Miethöhe sein. Der wohnungspolitische Sprecher der Grünen, Chris Kühn, forderte eine Aussetzung von Zwangsräumungen in der Corona-Krise.
Immobilienwirtschaft begrüßt Pläne
Die deutsche Immobilienwirtschaft begrüßte die Pläne. Die "vorgeschlagenen Maßnahmen sind ein guter und wichtiger erster Schritt, der voraussichtlich aber nicht ausreichen wird, um die Folgen aus der COVID-Krise ausreichend abzumildern", erklärte der Präsident des Branchenverbands Zentraler Immobilienausschuss (ZIA), Andreas Mattner, am Samstag in Berlin. "Daher sind in der kommenden Woche weitere, weitergehende Maßnahmen zu untersuchen." Der ZIA spricht unter anderem für 28 Verbände und 37.000 Unternehmen der deutschen Immobilienwirtschaft.
In der Ausgestaltung der Vorschläge passe noch nicht alles zusammen, kritisierte Mattner. Insbesondere müsse bei einem so massiven Eingriff die Frist für solche Maßnahmen zunächst auf drei Monate gesetzt werden, um dann die Lage neu zu beurteilen. Das Rechtspaket zum Thema Wohnen müsse "zu Ende gedacht werden und darf nicht alleine ohne Hilfspakete für bedürftige Mieter stehen". Dazu gebe es bereits Vorschläge, einen Fonds zu gründen. In dem Zusammenhang pochte Mattner auf eine Ausweitung des Wohngeldes. Die Mieter müssten in die Lage versetzt werden, Mieten zeitnah wieder zu zahlen, sonst gefährde man das System der Wohnungswirtschaft und schade allen Beteiligten.
Die Lage für Gewerbemieter sei "umso fataler, als im Handel ja bereits Geschäfte geschlossen wurden und Mieten sofort fehlen". Es seien mehr Sachverhalte zu berücksichtigen, auch "um laufende Projekte zu retten, damit nicht Mietern, Bauunternehmen und Bestandshaltern Schäden entstehen", forderte Mattner. Das Gesetzgebungspaket müsse "streng mit den Fördermaßnahmen des Bundes verknüpft werden". Die Vorlage soll an diesem Montag im Bundeskabinett und am Mittwoch im Bundestag beschlossen werden.