Erst 2014 wollen die Bundesverfassungsrichter über die Klage gegen die Anleihenkäufe der Europäischen Zentralbank befinden. Bislang war das Urteil für den Herbst erwartet worden.
Luxemburg - Das Bundesverfassungsgericht wird sein Urteil zur Euro-Rettungspolitik erst 2014 verkünden. Die Entscheidung zu Ankäufen maroder Staatsanleihen durch die Europäische Zentralbank (EZB) werde nicht mehr im laufenden Jahr fallen, teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Zweite Senat strebt demnach aber weiterhin an, das Verfahren so zügig wie möglich abzuschließen. Bislang war ein Urteil für den Herbst erwartet worden.
Das Gericht muss unter anderem entscheiden, ob das Programm der EZB zum Ankauf maroder Staatsanleihen zulässig ist. Zudem sind noch Detailfragen zu klären, die bei der grundsätzlichen Billigung des ESM-Rettungsfonds im Urteil vom vergangenen September offen geblieben waren.
Die Kläger werfen der EZB vor, sie handele mit dem beabsichtigten Ankauf maroder Staatsanleihen von Euro-Ländern außerhalb ihres Mandats und gefährde wegen einer möglichen Schuldenhaftung den deutschen Bundeshaushalt und das Budgetrecht der Parlamentarier.
Das Bundesverfassungsgericht muss überdies prüfen, ob es in dem Fall überhaupt entscheiden darf: Die EZB ist ein unabhängiges Organ der EU, gegen die nur andere EU-Organe oder Mitgliedstaaten vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) klagen können. Einzelne Bürger haben in Luxemburg jedoch kein Klagerecht.