Wettbewerbsrecht Kartellamt reformiert Bußgeldkatalog

Droht mit mehr Bußgeld: Bundeskartellamts-Präsident Andreas Mundt
Foto: BKartABonn - Großkonzerne müssen künftig bei Wettbewerbsabsprachen mit empfindlicheren Geldbußen des Bundeskartellamtes rechnen. Wenn diese Unternehmen in einer Vielzahl von Märkten tätig seien und deren Absprachen nur ein bestimmtes Produkt beträfen, könnten höhere Summen fällig werden, kündigte der Präsident der Behörde, Andreas Mundt, an.
Maßgeblich für die Bemessung der Geldbuße sei dann neben dem Jahresumsatz auch der Umsatz, den das Unternehmen auf dem kartellierten Markt im Tatzeitraum erzielte. Damit werde die Schwere und Dauer der Tat berücksichtigt.
Bislang Buße von bis zu 10 Prozent des Umsatzes
Bislang konnte nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen eine Buße von bis zu 10 Prozent des konzernweiten Jahresumsatzes eines am Kartell beteiligten Unternehmens verhängt werden. Bußgelder für kleinere Unternehmen würden dagegen tendenziell geringer ausfallen, hieß es in der Mitteilung des Kartellamtes weiter. Insgesamt werde sich aber das Bußgeldniveau nicht wesentlich ändern, betonte Mundt.
Mit diesen neuen Leitlinien trage das Kartellamt zur Rechtssicherheit bei. Es werde klargestellt, wie schwerwiegende Wettbewerbsverstöße geahndet und welche Kriterien zur Bußgeldzumessung herangezogen würden, hieß es.