Untersuchungsausschuss
BGH verpflichtet EY-Prüfer im Wirecard-Skandal zu Aussage
Die Wirecard-Prüfer von EY können sich nicht auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen. Sie müssen nun vor dem Untersuchungsausschuss aussagen, entschied der Bundesgerichtshof. Der Termin steht bereits.
Akteneinsicht: Im Wirecard-Skandal soll der Untersuchungsausschuss nun auch Zugriff auf Akten der Wirtschaftsprüfer von EY haben
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Die Wirtschaftsprüfer von EY können sich im Wirecard-Skandal nicht mehr auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen und müssen vor dem parlamentarischen Untersuchungsausschuss des Bundestages aussagen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, berichten mehrere Nachrichtenagenturen am Donnerstag. "Jeder vom Untersuchungsausschuss als Zeuge geladene EY-Mitarbeiter kann nun zur Abschlussprüfung aussagen", bestätigte EY am Donnerstag. Der FDP-Finanzpolitiker Florian Toncar (41) erklärte, der Ausschuss werde die Zeugen von EY für den 19. März erneut vorladen.
EY erklärte, das Unternehmen wolle zur "Aufklärung der Sachverhalte" im Fall Wirecard beitragen. Der Zahlungsdienstleister Wirecard hatte Ende Juni 2020 Insolvenz angemeldet und soll jahrelang die Bilanzen gefälscht haben. In die Kritik geraten war in der Folge auch EY, weil die Wirtschaftsprüfer Wirecard jahrelang eine korrekte Bilanz bescheinigten.
Der Ausschuss soll den Finanzskandal aufarbeiten und politische Verantwortlichkeiten klären. Ende November hatten zwei EY-Vertreter sich dort nicht zum Fall äußern wollen und sich auf Verschwiegenheitspflichten berufen. Sie pochten darauf, dass sie davon nicht der Wirecard-Insolvenzverwalter entbinden könne, sondern nur ihr damaliger Auftraggeber - also der zurückgetretene Vorstand. Vorstandschef Markus Braun (52) sitzt aber in Haft, Vorstand Jan Marsalek (40) ist auf der Flucht. Um das höchstrichterlich zu klären, wurde der BGH eingeschaltet. Dieser stellte nun fest, dass die beiden Zeugen zu Unrecht geschwiegen hatten. Bei insolventen Unternehmen reiche die Zustimmung des Insolvenzverwalters. Das vom Ausschuss verhängte Ordnungsgeld erließ der BGH ihnen aber, weil Gerichte zu diesem Thema bisher unterschiedlich geurteilt hätten.
Nach der Entscheidung aus Karlsruhe fordert der Ausschuss nun auch Zugriff auf Akten der Wirtschaftsprüfer. "Hier muss EY nun auch umfassend liefern", sagte Toncar. Das Unternehmen ist dazu bereit: Bereits im Dezember habe EY umfangreiche Unterlagen übergeben, bisher aber versiegelt, hieß es in der Mitteilung. Nun stehe man mit dem Ausschuss im Kontakt, "um den Zugang zu den Dokumenten zu ermöglichen".
Im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal war auch die Finanzaufsicht (Bafin) in Kritik geraten. Die Bafin habe den milliardenschweren Betrug bei dem damaligen Dax-Konzern zu spät erkannt, lautete der Vorwurf. Nach einigem Zögern hatte Bundesfinanzminister Olaf Scholz die Konsequenzen gezogen und zunächst Bafin-Chef Felix Hufeld (59) und wenig später auch seine Stellvertreterin Elisabeth Roegele (53) entlassen.