Anleihenkäufe durch EZB Karlsruhe gibt Euro-Streit an EuGH weiter

Überschreitet EZB ihre Kompetenzen? Die Bundesverfassungsrichter glauben das, wollen die Frage aber vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) klären lassen
Foto: REUTERSKarlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht legt den umstrittenen Beschluss der Europäischen Zentralbank (EZB) über den theoretische unbegrenzten Ankauf von Staatsanleihen ("OMT-Beschluss") dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vor. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Es ist das erste Mal in der Geschichte des Bundesverfassungsgerichts, dass die Karlsruher Richter dem EuGH eine Rechtsfrage zur Prüfung vorlegen.
Die Karlsruher Richter gehen davon aus, dass die EZB mit dem OMT-Progamm ihre Kompetenzen überschritten habe. Das Programm könnte bei einem großen Ankauf maroder Staatsanleihen nach Ansicht der Verfassungshüter "zu einer erheblichen Umverteilung von Geldern zwischen den Mitgliedstaaten führen und damit Züge eines Finanzausgleichs annehmen".
Dies sei aber in den europäischen Verträgen "nicht vorgesehen". Den Verträgen zufolge sei die EZB "nicht zu einer eigenständigen Wirtschaftspolitik ermächtigt, sondern darauf beschränkt, die Wirtschaftspolitik der Union zu unterstützen", sind die Verfassungsrichter überzeugt.
Möglicherweise lasse sich der Beschluss über die Anleihenkäufe jedoch so einschränken, dass er mit EU-Recht vereinbar sei. Das muss jetzt der Europäischen Gerichtshof (EuGH) prüfen.
Im OMT-Beschluss ("Outright Monetary Transactions") ist vorgesehen, dass die EZB Staatsanleihen ausgewählter Mitgliedstaaten in theoretisch unbegrenzter Höhe ankaufen kann. Voraussetzung ist indes, dass das betroffene Land dies beantragt - und sich zu Einsparungen und Strukturreformen verpflichtet. Bislang ist es noch nie zu Anleihekäufen nach diesem Beschluss gekommen.