Neue Anti-Corona-Gesetze Bundesregierung ebnet Corona-Massentests den Weg

Medizinisches Personal in Schutzkleidung nimmt in einem mobilen Corona-Abstrichzentrum bei einem Autofahrer einen Abstrich. Künftig sollen Gesetzliche Krankenkassen den Test bezahlen, auch wenn keine Symptome vorliegen.
Foto: Uwe Anspach / DPADie große Koalition plant zur Bewältigung der Corona-Krise ein weiteres umfangreiches Gesetzespaket im Gesundheitsbereich. Dabei geht es unter anderem um eine massive Ausweitung von Coronavirus-Tests auch unter Mithilfe von Tierärzten, um schärfere Meldepflichten bei Verdachts- und Krankheitsfällen sowie Laborbefunden und um den Schutz von privat Krankenversicherten, die in der aktuellen Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Der Entwurf liegt mehreren Nachrichtenagenturen vor. Die Vorhaben im einzelnen:
- Künftig sollen sich gesetzlich Versicherte auch dann auf Kosten ihrer Krankenkasse auf das Virus testen lassen können, wenn sie keine Symptome haben, heißt es in dem Gesetzentwurf von Union und SPD. Das Gesetzespaket schafft damit die Grundlage für Massentests durch die symptomunabhängige Übernahme der Kosten. Für einen Standard-PCR-Test mit Stäbchen zahlen die Kassen laut Spitzenverband der Krankenkassen 59 Euro.
- Die Meldepflicht soll ausgeweitet werden: Künftig sollen auch genesene Patienten und negative Testresultate gemeldet werden müssen.
- Geplant ist auch, künftig präventiv in Pflegeheimen testen zu lassen. "Gerade Pflegebedürftige und deren Umfeld wollen wir besonders schützen, dafür sind regelmäßige Tests von Heimbewohnern und Pflegekräften notwendig", sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dem "Spiegel". Nur so könnten Infektionen früh erkannt und Infektionsketten unterbrochen werden.
- Auch für Privatversicherte gibt es Verbesserungen: Um zu verhindern, dass sie aufgrund vorübergehender Hilfsbedürftigkeit dauerhaft im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichert sind, wird die Rückkehr in den vorherigen Versicherungstarif erleichtert, sobald die Notsituation überwunden ist: Sie müssen sich keiner neuen Gesundheitsprüfung unterziehen.
- Zu den labordiagnostischen Untersuchungen sollen laut Entwurf auch Tierärzte herangezogen werden können - nämlich dann, wenn eine "epidemische Lage von nationaler Tragweite" vorliege. Zudem sollen Vorkehrungen für mehr Grippeimpfungen getroffen werden, damit das Gesundheitswesen bei anhaltender Corona-Pandemie nicht durch eine zusätzliche Grippewelle doppelt belastet wird.
- Krankenhausentlastung - Kliniken haben wegen der Corona-Pandemie massiv in Intensivkapazitäten investiert und halten Plätze vor. Gleichzeitig wurden andere Behandlungen verschoben, was Einnahmeausfälle verursacht. Mit dem Gesetz sollen nun weitere Maßnahmen ergriffen, die die Krankenhäuser bei der Bewältigung der Pandemie unterstützten, heißt es. Es geht unter anderem um Lockerungen bei der Abrechnungsprüfung.
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Darüber hinaus übernimmt der Bund die Kosten für Intensivpatienten aus anderen europäischen Ländern, die in deutschen Krankenhäusern wegen mangelnder Kapazität in ihrem Heimatland behandelt werden. Der Gesetzentwurf soll am Mittwoch kommender Woche vom Kabinett beschlossen werden, am 7. Mai soll er dann in den Bundestag eingebracht werden. In Kraft treten soll er Mitte Juni.