Neue Verordnung Top-Banker müssen bis zu sieben Jahre um Boni bangen

Jürgen Fitschen (l.) und Anshu Jain: Beide Top-Banker stehen nicht mehr im Dienst der Deutschen Bank. Ein neues Gesetz versetzt Banken ab 1. März in die Lage, Boni von ihren Managern bis zu sieben Jahre später noch zurückzuverlangen

Jürgen Fitschen (l.) und Anshu Jain: Beide Top-Banker stehen nicht mehr im Dienst der Deutschen Bank. Ein neues Gesetz versetzt Banken ab 1. März in die Lage, Boni von ihren Managern bis zu sieben Jahre später noch zurückzuverlangen

Foto: Boris Roessler/ dpa
Fotostrecke

Gehalt: Hier wohnen die zufriedensten Arbeitnehmer

Foto: Graeme Robertson/ Getty Images

Bankmanager und Investmentbanker müssen künftig bis zu sieben Jahre lang um ihre Boni bangen. Banken müssen Sonderzahlungen vom 1. März an zurückfordern, wenn sich ihre Mitarbeiter eines Fehlverhaltens schuldig gemacht und dem eigenen Institut damit finanziellen Schaden zugefügt haben.

Die Rückforderungen - im Fachjargon "Clawback" - sind zum ersten Mal in Deutschland Teil der Vorschriften für die Vergütung von Bankern, die die Bonner Finanzaufsicht Bafin veröffentlicht hat . "Dabei wurde der ursprüngliche Entwurf für Clawbacks weiter verschärft", sagte Vergütungsexperte Florian Frank von der Beratungsfirma Willis Towers Watson am Freitag.

Banken dürfen einen Teil der Boni - mindestens 40 Prozent - nicht sofort auszahlen, sondern müssen sie mindestens drei oder fünf Jahre zurückhalten, um die damit belohnten Leistungen auf ihre Nachhaltigkeit beurteilen zu können.

Die Rückforderung ist nun aber auch noch zwei Jahre nach dieser Frist möglich, wie aus der überarbeiteten Institutsvergütungsverordnung  hervorgeht. Je höher der Banker in der Hierarchie steht, desto höher muss der Bonus-Anteil sein, der mit Verzögerung ausgeschüttet wird. Bei Vorständen wird die Auszahlung fünf Jahre lang aufgeschoben. Die Banken müssten nun die Arbeitsverträge der betroffenen Mitarbeiter ändern, erläuterte Frank.

Je höher der Banker, desto mehr Bonus muss verzögert ausgezahlt werden

Die Aufsichtsbehörden wollen mit den Regelungen verhindern, dass Banker auf der Jagd nach Boni zu hohe Risiken eingehen , die sich langfristig als schädlich für ihre Bank herausstellen. In der Finanzkrise hatte dieses Verhalten zu Exzessen geführt, die das Finanzsystem an den Rand des Zusammenbruchs brachten. Wenn das Institut Verluste schreibe, dürften auch die Sonderzahlungen nicht unangetastet bleiben, hieß es in der Verordnung.

Dem kommt die Deutsche Bank in gewisser Weise bereits nach. Sie hatte sich im Zuge des Hypothekenskandals mit der US-Justiz auf eine Vergleichszahlung von 7,2 Milliarden Euro geeinigt und wird für das Jahr 2016 wohl einen Milliardenverlust ausweisen. Vor diesem Hintergrund kündigte die Bank eine drastische Boni-Kürzung für ihr Top-Personal an und will die Boni auch auf fünf Jahre strecken. Allerdings schmilzt das Geldhaus schon seit einigen Jahren den Anteil der variablen Vergütungen ab, während parallel die Festgehälter steigen.

Institute ab 15 Milliarden Euro Bilanzsumme betroffen

Fotostrecke

Die nächste historische US-Strafe: Die Deutsche Bank zahlt und zahlt und ...

Foto: Pablo Martinez Monsivais/ AP

Die Verordnung gilt für sogenannte Risikoträger, also Vorstände und die Führungsebene darunter sowie Entscheider über Großkredite - aber nur bei Banken mit einer Bilanzsumme von mehr als 15 Milliarden Euro. Damit sind etwa nur die größten fünf von mehr als 400 deutschen Sparkassen betroffen. Die EU hatte eine Untergrenze von fünf Milliarden Euro vorgeschlagen.

Abgemildert worden sei die Verordnung auch beim Umgang mit Abfindungen, erklärte Frank. Sie gelten zwar wie die Boni als variable Gehälter. Sie dürften aber auch bei Verlusten gezahlt werden und dürften anders als normale Boni auch das Fixgehalt überschreiten. "Das wäre vor allem bei Abfindungen von langjährigen Mitarbeitern problematisch geworden", betonte der Experte. Halteprämien, um wichtige Mitarbeiter nicht zu verlieren, sind nur in Ausnahmefällen zulässig.

rei/Reuters
Die Wiedergabe wurde unterbrochen.
Merkliste
Speichern Sie Ihre Lieblingsartikel in der persönlichen Merkliste, um sie später zu lesen und einfach wiederzufinden.
Jetzt anmelden
Sie haben noch kein SPIEGEL-Konto? Jetzt registrieren