Kabinett verabschiedet Entwurf für Brückenteilzeit Gesetz soll Frauen aus der Teilzeitfalle holen

Frau bei der Arbeit: Es sind vor allem Frauen, die für die Erziehung der Kinder oder andere Aufgaben ihre Arbeitszeit reduzieren. Ein gesetzlich verbrieftes Rückkehrkehrrecht auf eine volle Stelle gibt es bislang nicht. Das soll sich jetzt ändern - auch für die Männer
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Arbeitnehmer in Deutschland sollen ein Recht auf eine zeitlich begrenzte Teilzeitstelle bekommen. Nach Ablauf dieser so genannten Brückenteilzeit würden sie dann in Vollzeit zurückkehren können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch in Berlin einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD).
Das neue Rückkehrrecht von Teilzeit in Vollzeit soll in Unternehmen mit mindestens 45 Beschäftigten gelten. Das Gesetz soll nun das parlamentarische Verfahren durchlaufen und vom 1. Januar 2019 an gelten.
"Arbeit, die zum Leben passt - das ist für immer mehr Menschen ein entscheidender Wert und für mich ein wesentliches Ziel", erklärte Heil. Der Rechtsanspruch auf Brückenteilzeit sei dabei ein großer Schritt.
Durch den Rechtsanspruch sollten "vor allem Frauen künftig nicht mehr in der Teilzeitfalle hängen" gelassen werden, fügte Heil hinzu. Damit sei die Brückenteilzeit auch ein Beitrag zur Gleichstellung von Frauen und zur Vermeidung von Altersarmut. "Und sie sichert Fachkräfte, die wir dringend brauchen", sagte der Minister weiter.
Gewerkschaft: Beweislast liegt jetzt bei den Arbeitgebern
Noch am Dienstag hatte CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt bei der Brückenteilzeit weiteren Nachbesserungsbedarf angemeldet und überraschend erklärt, der Gesetzentwurf werde nicht am Mittwoch im Kabinett beraten. Heil kündigte aber an, nach harten Diskussionen sei eine Einigung erzielt worden.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte die Zustimmung im Kabinett als "wichtigen Schritt", dem allerdings weitere folgen müssten. Der Entwurf enthalte "spürbare Fortschritte, auch wenn er deutlich hinter den gewerkschaftlichen Vorstellungen zurückbleibt", sagte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach. Nötig sei mehr Arbeitszeitsouveränität für alle Beschäftigten.
Verdi-Chef Frank Bsirske bezeichnete die Einigung von Union und SPD in dieser Frage als "wichtigen Schritt nach vorn". Die Gewerkschaft sei "zufrieden damit, dass die Unternehmen beweisen müssen, warum die Bedingungen für die Rückkehr in Vollzeit nicht gegeben sein sollen, und nicht der Arbeitnehmer", sagte Bsirske der "Passauer Neuen Presse".
Der Gesetzentwurf sei "hier klipp und klar". Die Beweislast, warum angeblich eine Rückkehr in den Vollzeitjob nicht möglich sein soll, liege nun beim Arbeitgeber.