Amflora
EU-Gericht verbietet Anbau von Genkartoffel
Der Europäische Gerichtshof hat die Zulassung zum Anbau der Genkartoffel Amflora für nichtig erklärt. Vertrieb und Anbau der Pflanze sind damit in Europa verboten. Die EU-Kommission habe Verfahrenspflichten verletzt, begründen die Richter.
Genkartoffel Amflora: Anbau und Vertrieb sind in der EU verboten, entschied jetzt der Europäische Gerichtshof
Foto: Bernd Wüstneck/ dpa
Luxemburg/Brüssel - Das EU-Gericht verbietet den Vertrieb und Anbau der Gentechnik-Kartoffel "Amflora". Grund sind Verfahrensfehler der EU-Kommission bei der Zulassung als Futtermittel und für die industrielle Verwendung durch den Konzern BASF, teilte das Gericht in Luxemburg mit.
Die EU-Kommission habe bei der Entscheidung ein neueres Gutachten der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zwar berücksichtigt. Die EU-Behörde habe dem zuständigen Ausschuss der EU-Staaten aber keine Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem neuen Gutachten der EFSA gegeben.
Damit habe die Kommission die Verfahrenspflichten erheblich verletzt. "In diesem Zusammenhang geht das Gericht davon aus, dass das Ergebnis des Verfahrens oder der Inhalt der angefochtenen Beschlüsse wesentlich anders hätte ausfallen können, wenn die Kommission diese Vorschriften beachtet hätte."
Amflora war 2010 nach einem 13-jährigen Verfahren für den Anbau und zur Verwendung in Futtermitteln zugelassen worden. Neben dem Genmais MON810 ist das Produkt des deutschen Chemiekonzerns BASF die einzige Genpflanze, deren Anbau in der EU bislang erlaubt war. Sie ist zudem für die Verarbeitung in Futtermitteln zugelassen.
In der EU ist der Widerstand gegen den Anbau gentechnisch veränderter Lebensmittel groß. BASF hatte deshalb im Januar angekündigt, das Geschäft damit in die USA zu verlagern. Der US-Saatgutkonzern Monsanto hatte im Mai mitgeteilt, er stelle seine Lobbyarbeit in Europa ein.