Gesetzentwurf
Bund bereitet Commerzbank-Ausstieg vor
Die Bundesregierung will mit einem neuen Gesetz die Weichen für den Ausstieg aus ihrer Beteiligung an der Commerzbank stellen. Vorgesehen ist, die Regeln für Kapitalerhöhungen und die Ausgabe neuer Aktien in bestimmten Fällen aufzuweichen - möglicherweise zum Nachteil der bestehenden Anteilseigner.
Den Bund im Boot: Die Commerzbank bekam in der Krise Staathilfe
Foto: ddp
Hamburg - Der Entwurf zum "Restrukturierungsgesetz" sieht vor, die Ausnahmeregeln, die bisher nur für den Einstieg des Staates bei kriselnden Geldhäusern galten, auch auf die Beendigung dieser Hilfsmaßnahmen auszudehnen. Das berichtet das aktuelle manager magazin (Erscheinungstermin: 24. September).
Hintergrund der Initiative: Das Hilfspaket der Regierung für die
Commerzbank ist mit insgesamt 18,2 Milliarden Euro mehr als doppelt so hoch wie der aktuelle Börsenwert der Bank, der bei knapp acht Milliarden Euro liegt. Das erschwert den Ausstieg des Staates aus der Hilfsmaßnahme. Schließlich setzt das deutsche Aktienrecht Grenzen für Kapitalerhöhungen, um die bisherigen Aktionäre davor zu schützen, dass ihr Anteilsbesitz zu sehr verwässert wird. Lässt sich der Vorstand von den Aktionären etwa eine Vollmacht zum Verkauf neuer Papiere geben, so darf er das Kapital nur um maximal 50 Prozent erhöhen.
Die geplante Neuregelung, die spätestens zum 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, hat für die Commerzbank erhebliche Vorteile: Für den Umtausch der vom Staat gewährten stillen Einlage in Aktien und den anschließenden Weiterverkauf der Papiere an Investoren würden die üblichen gesetzlichen Limits nicht mehr gelten. Der Commerzbank-Vorstand könnte sich auf der nächsten Hauptversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit das Recht einräumen lassen, das Kapital jederzeit um das Doppelte oder Dreifache zu erhöhen, ohne Anfechtungsklagen von Kleinanlegern fürchten zu müssen.
Auch das Bezugsrecht der Altaktionäre ließe sich relativ leicht ausschließen. Die Bundesregierung wolle die Rückzahlung der Hilfsleistungen "nicht allein der Initiative der Unternehmen überlassen", sondern "selbst gestaltend Verantwortung übernehmen", heißt es in der Begründung zum Gesetzentwurf. Es sei "angemessen, einzelne Rechte von Anteilseignern flexibler zu gestalten".