Ein Gesetzentwurf verrät, wie sich die Bundesregierung die Energiewende unter den Vorzeichen Laufzeitverlängerung vorstellt: Demnach sollen die Energiekonzerne ab 2017 rund 50 Prozent ihrer Zusatzgewinne in einen Klimafonds zahlen, der Projekte im Bereich erneuerbarer Energien fördert.
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Foto: A3250 Oliver Berg/ dpa/dpaweb
Berlin - Die Bundesregierung will mit den abgeschöpften Zusatzgewinnen der Energieversorger aus der Verlängerung der AKW-Laufzeiten zusätzliche Programme zur Förderung erneuerbarer Energien finanzieren. Das geht aus Gesetzentwurf zur Errichtung eines neuen "Energie- und Klimafonds" hervor, der der Nachrichtenagentur Reuters vorliegt. Gefördert werden sollten außerdem zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen Energieeffizienz, Energiespeicher- und Netztechnologien, energetische Gebäudesanierung und nationaler Klimaschutz.
Die Bundesregierung will in der kommenden Woche ein ganzes Bündel von Gesetzen und Gesetzesänderungen verabschieden, mit dem sie ihr Energiekonzept umsetzen will. Darin ist vorgesehen, dass die Betreiber der 17 deutschen Atomkraftwerke ab 2017 rund 50 Prozent ihrer Zusatzgewinne aus der AKW-Laufzeitverlängerung in den Fonds einzahlen. Außerdem sollen ab 2013 Einnahmen aus der Versteigerung von CO2-Zertifikaten in den Fonds fließen, wenn sie über den im Bundeshaushalt veranschlagten Einnahmen in Höhe von jährlich 900 Millionen Euro liegen und nicht aus der Versteigerung von CO2-Berechtigungen im Luftverkehr stammen.
Als dritte Quelle soll der Fonds aus über den Erwartungen liegenden Einnahmen aus der neuen Kernbrennstoffsteuer gespeist werden. Sind sie höher als 2,3 Milliarden Euro im Jahr, sollen davon 2011 und 2012 jährlich bis zu 300 Millionen Euro und 2013 bis 2016 bis zu 200 Millionen Euro in den Fonds fließen.
Privatisierungspläne für Endlager lösen Empörung aus
Ob das Enddatum 2016 für diese Vorauszahlungen der Konzerne bestehen bleibt, hängt allerdings noch von den laufenden Vertragsverhandlungen zwischen dem Bund und den Energieversorgen über die Abschöpfung der Zusatzgewinne ab. Bisher steht erst ein Eckpunktepapier, das noch in einen ordentlichen Vertrag gegossen werden muss. Der Vertrag soll mit Abschluss der parlamentarischen Beratungen unterzeichnet werden. Der Gesetzentwurf trägt das Datum 21. September und kann bis zum Kabinettsbeschluss in einer Woche noch verändert werden.
Derweil haben Planspiele der Bundesregierung für eine Privatisierung der Atommüllendlager bei der Opposition heftige Kritik ausgelöst. "Für die Aufbewahrung dieses äußerst gefährlichen Mülls, der für eine Million Jahre abgeschirmt werden soll, muss der Staat zuständig bleiben", sagte der Ministerpräsident von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering (SPD), am Mittwoch. "Das dürfen wir auf keinen Fall der Privatwirtschaft überlassen." Der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Ulrich Kelber, vermutet hier "die nächste Nebenabsprache zwischen schwarz-gelber Bundesregierung und Atomkonzernen bei der Laufzeitverlängerung" von Kernkraftwerken.
Das Bundesumweltministerium soll demnächst "die Wahrnehmung seiner Aufgaben mit den dafür erforderlichen hoheitlichen Befugnissen ganz oder teilweise auf Dritte übertragen" können, zitierte die "Süddeutsche Zeitung" aus Entwürfen für das Atomgesetz. Es soll nächste Woche im Bundeskabinett verabschiedet werden. Danach könnte das Umweltministerium privaten Firmen direkt Bau und Betrieb von Endlagern übertragen. Eine Sprecherin des Ministeriums sagte dem Blatt, es handle sich nur um "langfristige Pläne". Der Bund wolle in dem Gesetz lediglich die Möglichkeit für eine andere Struktur verankern.
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