Bundesagentur
Ermittlungen wegen Betrug bei Kurzarbeit
Die Behörden ermitteln derzeit gegen rund 850 Firmen wegen des Verdachts auf Betrug bei Kurzarbeit. Bei Kurzarbeit gleicht die BA einen Teil des Lohnausfalls aus. Zudem übernimmt sie mindestens die Hälfte der Sozialbeiträge.
Kurzarbeit - auch auf dem Bau: In der Krise haben zeitweise rund 60.000 Unternehmen Kurzarbeit genutzt und Unterstützung des Steuerzahlers erhalten
Foto: Maurizio Gambarini/ picture alliance / dpa
Nürnberg - Insgesamt seien die Behörden von Juni 2009 bis zu diesem Juli rund 1500 Verdachtsfällen nachgegangen, sagte eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) der "Frankfurter Rundschau" (Mittwochsausgabe). Etwa 650 Verfahren seien inzwischen eingestellt, weil kein Missbrauch festgestellt wurde.
Gegen die anderen 850 Firmen würden Staatsanwaltschaft, Hauptzollämter oder Arbeitsagenturen noch ermitteln. Die BA bewertet die Zahl der Verdachtsfälle demnach als relativ niedrig. Die Behörde verweist darauf, dass in der Spitze über 60.000 Firmen Kurzarbeit genutzt haben. Bei Kurzarbeit gleicht die BA einen Teil des Lohnausfalls aus. Zudem übernimmt sie mindestens die Hälfte der Sozialbeiträge.
Die Ermittlungen seien sehr schwierig, sagte die Sprecherin. Oft bestehe der Verdacht, dass bei Arbeitszeitkonten manipuliert wurde. Möglich sei etwa, dass Arbeitnehmer ausstempeln und anschließend trotzdem weiter arbeiten. Solche Fälle seien nur schwer nachweisbar, sagte die Sprecherin dem Blatt.
Bislang sei der BA ein Fall bekannt, bei dem ein Amtsgericht ein Unternehmen verurteilt hat: Eine Firma in Baden-Württemberg habe Zuschüsse zur Kurzarbeit erhalten, obwohl die Beschäftigten voll gearbeitet hätten. Das Unternehmen müsse nun 11.000 Euro Strafe bezahlen, erläuterte die Sprecherin. Die Firma habe bereits Zuschüsse in Höhe von rund 2000 Euro bezogen, zudem habe sie Hilfen von rund 8000 Euro beantragt. Der Strafbefehl sei rechtswirksam.
la/afp
Kurzarbeit - auch auf dem Bau: In der Krise haben zeitweise rund 60.000 Unternehmen Kurzarbeit genutzt und Unterstützung des Steuerzahlers erhalten