Die Gesamtzahl der Arbeitsgerichtsprozesse? "Leider müssen wir Ihnen mitteilen", gibt die Zentrale der Drogeriekette Anton Schlecker auf diese Frage brüsk zurück, "dass wir zu diesem Thema keine Aussagen machen werden."
Sei's drum. Bei deutschen Arbeitsgerichten, darüber besteht auch so kein Zweifel, ist der streitbare Händler aus dem schwäbischen Ehingen seit Jahren Stammkunde. 1995 musste er die ersten Betriebsräte in seinen Filialen erdulden. Seither wird munter drauflos prozessiert und bisweilen Banales zum Gegenstand höchstrichterlicher Beurteilung.
So hatte sich Schlecker dazu durchgerungen, in seinen Läden
Telefone einzurichten, damit die Beschäftigten von dort aus
mit ihren zuständigen Betriebsräten Kontakt halten könnten.
Die Apparate wurden aber nur für bestimmte Anrufe nach
draußen frei geschaltet, die Arbeitnehmervertreter konnten
nicht in den Filialen anrufen. Anfang Juni verbot das
Bundesarbeitsgericht die fernmündliche Einbahnstraße.
Nichts ist bei Schlecker kleinkariert genug, um nicht vor
dem Arbeitsgericht zu landen. Geht es um die spannende
Frage, wer für eine einheitliche Kleiderordnung, vulgo
weiße Kittel, zahlt, werden Advokaten bemüht. Um
Reisekosten für Betriebsräte wird leidenschaftlich
gerungen. Selbst über die Feinheiten einer betrieblichen
Einigungsstelle - eigentlich ein Instrument, um
Rechtsstreit zu vermeiden - befinden am Ende die
Robenträger.
Dabei, lobt die Handelsgewerkschaft HBV, habe sich das
Klima bei Schlecker gegenüber den wildesten Zeiten
"deutlich versachlicht". Eine "neue Tendenz im Umgang mit
den Beschäftigten" sei zu spüren.