Wettbewerbsverfahren eingeleitet Kartellamt geht gegen Apple und Amazon vor

Das Bundeskartellamt hat ein Verwaltungsverfahren gegen Amazon und Apple eingeleitet. "Wir möchten klären, ob und inwieweit Amazon mit Markenherstellern zulasten von Dritthändlern kooperiert", erklärte Kartellamtspräsident Andreas Mundt (60) am Donnerstag und bestätigte einen entsprechenden Bericht der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" .
Nach bisherigen Erkenntnissen des Amtes biete Amazon Markenherstellern die Möglichkeit, Dritthändler vom Verkauf von Produkten ihrer Marke auf dem deutschen Amazon-Marktplatz auszuschließen, wenn sie gleichzeitig Amazon als Händler beliefern. Bei manchen Marken würden pauschal alle Händler mit Ausnahme von Amazon selbst und dem jeweiligen Markenhersteller ausgeschlossen. Bei anderen Marken beziehe sich der Ausschluss nur auf bestimmte Dritthändler.
Mundt erklärte, prominentestes Beispiel für ein solches "Brandgating" sei die Kooperation von Amazon und Apple. "Seit Anfang 2019 ist der Verkauf dieser Produkte auf dem deutschen Amazon-Marktplatz nur noch autorisierten Apple-Händlern erlaubt. Auch Amazon ist zwischenzeitlich autorisierter Apple-Händler geworden und wird als Händler mit Apple-Produkten beliefert."
Schutz vor Produktpiraterie muss verhältnismäßig sein
Mundt räumte ein, dass solche Vereinbarungen auch dem berechtigten Schutz vor Produktpiraterie dienen können. Sie müssten aber verhältnismäßig sein und dürften nicht zu einer Ausschaltung des Wettbewerbs führen.
Ein Amazon-Sprecher erklärte, sein Unternehmen kooperiere "vollumfänglich mit den zuständigen deutschen Behörden". "Wir sind stets bestrebt, unseren Kunden die breiteste Produktauswahl anzubieten, während wir gleichzeitig enorme Ressourcen investieren, um ein vertrauensvolles Einkaufserlebnis zu bewahren, indem wir unseren Store vor unrechtmäßigen Waren schützen." Neben Amazon und Apple selbst könnten auch andere autorisierte Händler wie Cyberport oder Gravis die Apple-Produkte auf der Amazon-Plattform anbieten.
Ein Apple-Sprecher erklärte, die Sicherheit der Kunden stehe für Apple an erster Stelle. "Unsere Teams arbeiten ständig mit Strafverfolgungsbehörden, Händlern und E-Commerce-Seiten auf der ganzen Welt, um gefälschte Produkte vom Markt zu nehmen." Mit Amazon kooperiere man, um die Kunden "vor gefälschten Produkten zu schützen und ihnen die Sicherheit zu geben, dass sie ein echtes Apple-Produkte in ihrem Paket erhalten".
Kartellamt und Amazon liegen immer wieder im Clinch
Das Bundeskartellamt und Amazon liegen schon länger und immer wieder im Clinch: Im Sommer vergangenen Jahres hatten die Wettbewerbshüter für Händler weitreichende Verbesserungen auf der Verkaufsplattform des Konzerns durchgesetzt und dann das Verfahren eingestellt.
Seit Sommer dieses Jahres prüft das Kartellamt nun, ob Amazon versucht hat, die Preise von Händlern auf seiner Plattform zu beeinflussen. Während der ersten Monate der Corona-Pandemie hatte es Beschwerden darüber gegeben, dass Amazon Händler wegen angeblich überhöhter Preise gesperrt habe. Ziel der Interventionen sei gewesen, dass Händler den günstigsten Preis immer auf dem Marktplatz von Amazon anbieten. Mundt hatte seinerzeit gegenüber der "FAZ" erklärt: "Amazon darf kein Preiskontrolleur sein." Das gelte auch in Corona-Zeiten.