About-You-Gründer fuhr betrunken Roller Tarek Müller muss 80.000 Euro Strafe zahlen

Don't drive drunk: Der Mode-Millionär und About-You-Gründer Tarek Müller muss laut Gerichtsbeschluss eine saftige Strafe zahlen
Foto: Andre Lenthe / imago imagesEine "Riesen-Mega-Scheiß-Idee" sei es, so viel Geld in ein Start-up zu stecken, moserten einige Otto-Manager, als der Traditionshändler vor einigen Jahren in das Mode-Start-Up About You von Tarek Müller (33) investierte. Heute ist About You mehr als eine Milliarde Euro wert und gilt als wichtigste Zukunftsmarke des Hamburger Konzerns - auch wenn das Unternehmen seit seinem Börsengang schwer schwächelt.
Gleich zwei zweifelsfrei "Riesen-Mega-Scheiß-Ideen" hatte Müller allerdings in den vergangenen Monaten. Im November fuhr er nach einer Partynacht betrunken auf einem Elektroller nach Hause - und wurde von der Polizei erwischt. Die Folge: Der Unternehmer sollte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 50 Euro zahlen, bestätigte eine Gerichtssprecherin in Hamburg gegenüber manager magazin. Zunächst hatten der NDR und die "Bild" -Zeitung darüber berichtet. Außerdem wurde ihm vorläufig der Führerschein entzogen.
Eine noch schlechtere Idee des Multimillionärs war es dann allerdings, die Strafe nicht einfach zu akzeptieren und zu zahlen, sondern Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen. Die Folge: Ein Hamburger Amtsgericht veruteilte den Unternehmer nun wegen "fahrlässiger Trunkenheit im Straßenverkehr" zu einer Geldstrafe von 80.100 Euro.
Gut möglich, dass bei Erlass des Strafbefehls das Amtsgericht zunächst nicht so recht wusste, mit wem genau es da zu tun hatte. Tarek Müller war mit 1,3 Promille im Blut im November nächtens auf St. Pauli aus dem Straßenverkehr gezogen und sanktioniert worden. Die zuständige Richterin wollte es nun genauer wissen, verschaffte sich im Laufe der Hauptverhandlung einen exakten Überblick über das Vermögen des Modemillionärs und hob den Tagessatz dann empfindlich an: von 50 auf 2670 Euro, um genau zu sein.
Ihre Begründung: "Würde ich Herrn Müller mit 300 Euro bestrafen, würde er es gar nicht merken", zitiert "Bild" die Juristin. "Es ist im Sinne der sozialen Gerechtigkeit. Er soll so getroffen werden, wie jeder normale Arbeitnehmer. Es muss spürbar sein."
Anmerkung der Redaktion: In einer ersten Version des Textes hatten wir von einem "Bußgeldverfahren" statt einem "Strafbefehl" geschrieben und von "Widerspruch" statt "Einspruch". Wir haben diesen Fehler korrigiert.