Internationale Fahndung
Interpol erlässt Haftbefehl gegen Wikileaks-Gründer
Wikileaks-Gründer Julian Assange ist von Interpol zur Fahndung ausgeschrieben worden. Die schwedischen Behörden suchen den 39-jährigen Internetaktivisten per Haftbefehl und werfen ihm unter anderem Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vor.
Julian Assange: Der Internetaktivist bezeichnet die Vorwürfe als Komplott der US-Regierung
Foto: AFP
Lyon - Der wegen Vergewaltigungsverdachts in Schweden gesuchte Wikileaks-Gründer Julian Assange steht jetzt auch auf der Fahndungsliste von Interpol. Eine entsprechende "Red Notice", eine Art Steckbrief des 39-Jährigen, veröffentlichte die Internationale Polizeibehörde auf ihrer Internetseite.
Schweden hatte Mitte November bei Interpol einen Antrag auf internationale Fahndung nach Assange gestellt. In dem skandinavischen Land wird der Australier per Haftbefehl wegen des Verdachts der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung von zwei Frauen gesucht. Assange hat die Vorwürfe zurückgewiesen und als Komplott der US-Regierung bezeichnet.
Bei einer "Red Notice" handelt es sich nicht um einen internationalen Haftbefehl. Vielmehr geht es laut Interpol darum, der Polizeibehörde eines Mitgliedsstaates dabei zu helfen, "die Festnahme oder vorläufige Festnahme einer gesuchten Person mit der Aussicht auf ihre Auslieferung zu erreichen."
Am Dienstag hatte Assanges schwedischer Anwalt angekündigt, eine Aufhebung des schwedischen Haftbefehls vor dem Obersten Gericht in Stockholm erwirken zu wollen. Der Haftbefehl war vorher in zwei Instanzen bestätigt worden. Anwalt Björn Hurtig bot in der Berufungsklage an, dass Assange über Telefon, Videolink oder andere Kommunikationswege vom Ausland aus verhört werden könne.