Mietwagenverträge Teure Fehler
München/Berlin - Der Verleiher kann kein Englisch und kein Deutsch. Der Urlauber kann die Landessprache nicht. Wer beim Leihen eines Mietwagens den Vertrag nicht genau durchliest, kann am Ende der Ferien unangenehm überrascht werden. Streit um Geld und Versicherungsschutz gehören neben technischen Mängeln zu den häufigsten Leihwagen-Problemen in Urlaubsländern. Das beste Rezept dagegen ist der rechtzeitige Abschluss in Deutschland.
Wer schon vor der Abfahrt den Mietvertrag schließt, umkurvt am leichtesten drohenden Ärger. "Bei einem im Inland unterschriebenen Vertrag gilt deutsches Recht", sagt Oskar Riedmeyer, Fachanwalt für Verkehrsrecht in München. Ein hiesiger Prozess sei nicht nur einfacher, sondern auch billiger als einer im Ausland: "Es sind keine teuren Rechtsgutachten erforderlich, und der Urlauber muss keinen ausländischen Anwalt einschalten."
Eine juristische Auseinandersetzung im Ausland - etwa um Kaution, überhöhte Rechnungen für Schäden am Wagen - rentiert sich den Erfahrungen des Anwalts zufolge nicht. Bei Buchung im Inland erhalten Verbraucher oft eine Liste mit deutschsprachigen Ansprechpartnern, die ihnen vor Ort weiterhelfen können. Genau hinsehen sollten Fahrer bei den Details eines ausländischen Mietvertrags.
Zu den Knackpunkten gehören Leistungen und Kaution. Sie ist zwischen den Vertragsparteien frei vereinbar, die genaue Summe sollte im Vertrag festgeschrieben sein. Häufig ersetzen Kreditkarten eine sofort zahlbare Kaution. Die Karte wird eingescannt und "die Verleiher buchen ab, was sie meinen, was sie brauchen", erläutert Riedmeyer ein mögliches Szenario. Er rät dringend von Unterschriften auf Blankoformularen ab.
Auf Mallorca-Police achten
Rückforderungen gingen in diesen Fällen ins Leere, weil Verbraucher Kartenbuchungen so gut wie nie widerrufen könnten. Deshalb sollten sämtliche Kosten von Anfang an klar sein. Dazu gehören auch die Bedingungen von Haftpflicht- und Kaskoversicherung. "In vielen Ländern sind die Deckungssummen wesentlich niedriger als bei uns", sagt Katrin Rüter de Escobar vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin. Bei der Haftpflicht bestehe die Gefahr, einen Großteil des Schadens aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Manchmal betrage die Summe nur 100.000 Euro, in Deutschland seien 7,5 Millionen Euro Mindestschutz festgelegt.
Einen Ausweg weist hier die Mallorca-Police: Mit ihr lässt sich die Deckungslücke beim Haftpflichtschutz schließen. Bei manchem Anbieter ist der Zusatzschutz schon im Vertrag enthalten. Wichtig ist auch ein Blick auf die Bedingungen für den Kasko-Schutz: Nach Angaben des GDV greift die heimatliche Kaskoversicherung beim Urlaubsauto nicht. Sowohl Haftpflicht wie Kasko enthalten in der Regel aber Selbstbehalte.
"Bei Vollkasko ist eine Selbstbeteiligung gang und gäbe. In Großbritannien zum Beispiel ist sie auch für die Haftpflicht üblich", sagt Riedmeyer. Für eine Befreiung vom Selbstbehalt - er kann bis zu 2000 Euro hoch sein - bitten Verleiher zur Kasse. Im Schadensfall ist die Selbstbeteiligung selbst dann sofort fällig, wenn der Fahrer den Schaden nicht verursacht hat. Weil Touristen solche Bedingungen schnell übersehen, entzündet sich daran häufig der Streit.
Vorher-Nachher-Fotos schützen vor Unterstellungen
"Mit offenen Augen und wachem Hirn", so rät Katrin Müllenbach-Schlimme das Projekt Mietwagen im Urlaubsland anzugehen. Die ADAC-Expertin hält es mit der Grundregel, "nichts zu unterschreiben, was nicht verständlich ist". Unterlagen sollten in deutscher Sprache, mindestens aber in Englisch vorliegen. Fallstricke gebe es einige: "Muss der Wagen vollgetankt zurückgegeben werden? Was ist mit einem zweiten Fahrer oder der Rückgabe an einer anderen Station? Was kosten mehr gefahrene Kilometer?" Für solchen Service müssen -Kunden üblicherweise zusätzlich in die Tasche greifen. Wer nach der Heimkehr nicht noch Post mit Nachforderungen bekommen will, sollte das wissen.
Ebenfalls vorab geklärt sein sollte, was bei Unfall oder Diebstahl zu tun ist und ob der Wagen dann ausreichend versichert ist. In Staaten des ehemaligen Ostblocks sei das zum Beispiel nicht immer so. Mündliche Absprachen - etwa, das Auto mit leerem Tank abzugeben - bringen Touristen nach Einschätzung des Automobilclubs ins Hintertreffen. Sie sind schwierig zu beweisen und nicht jedes Land erkennt Zeugenaussagen an. Besser fährt, wer Absprachen schriftlich fixiert und vom Verleiher bestätigen lässt.
Schon bei der Übernahme des Wagens sollten Urlauber ihn auf Mängel inspizieren und vorhandene Macken protokollieren. Das schützt vor späteren Schadensdiskussionen und vor unberechtigten Forderungen. Und eine gewisse Skepsis ist berechtigt: Beim jährlichen Mietwagentest des ADAC in sieben europäischen Reiseländern waren 20 Prozent der Autovermieter durchgefallen.
Kleine Schäden sollten spätestens am Ende der Mietzeit genannt werden, auch wenn sie noch so minimal erscheinen. Denn entdeckt der Verleiher hinterher Blessuren, kann es teuer werden. Treibt er das Geld über internationale Inkassobüros ein, summierten sich 150 Euro Reparaturkosten schnell zu 900 Euro zulasten des Urlaubers. Wer den Zustand des Autos vorher und nachher mit Fotoapparat und Tageszeitung im Bild dokumentiert, fährt besser.
Monika Hillemacher, dpa