Corona-Kinderkrankentage Diese Finanzhilfen gibt es jetzt für Eltern

Ich hab da mal jemanden mitgebracht: Berufstätige Eltern stehen vor Problemen, wenn die Kita geschlossen ist.
Foto: Kohei Hara / E+ / Getty ImagesDieser Artikel gehört zum Angebot von manager-magazin+. Sie können ihn auch ohne Abonnement lesen, weil er Ihnen geschenkt wurde.
Dieser Artikel erschien erstmals am 26. April 2021. Aufgrund der gegenwärtigen Lage präsentieren wir ihn in aktualisierter Form erneut.
Personal in Krankenhäusern, Praxen und Pflegeeinrichtungen, besonders gefährdete Gruppen: PCR-Tests sollen zukünftig nur noch denen zur Verfügung stehen, die besonders bedroht sind. Gerade Eltern fragen sich, was nun aus ihren Kindern wird. Welche Möglichkeiten gibt es, wenn das Kind zu Hause bleiben soll? Und habe ich dann Anspruch auf Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld der gesetzlichen Krankenkassen ist eigentlich dafür gedacht, dass sich Eltern von ihrer Arbeit freistellen lassen können, um ein Kind im Krankheitsfall zu pflegen. Während der Coronakrise wurde diese Definition jedoch erweitert: Eltern dürfen nun auch Kinderkrankentage nehmen, wenn sie schlicht keine Betreuungsmöglichkeit für ihr Kind haben. Und zum zweiten Mal wurde die Zahl der Tage erhöht – auf nun 30 Tage pro Kind und Elternteil.
Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen:
Können Eltern Kinderkrankentage auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind gesund ist?
Ja, das ist möglich. Bis einschließlich 19. März 2022 besteht auch dann die Möglichkeit auf Kinderkrankengeld, wenn das Kind keine Symptome hat, aber zu Hause betreut werden muss. Für das Kinderkrankengeld kommt es nicht auf einen PCR-Test an, sondern darauf, dass das Betreten einer Einrichtung untersagt wird, teilt das Bundesgesundheitsministerium mit. Zum Beispiel dann, wenn die Betreuungseinrichtung (Kindertageseinrichtung, Hort oder Kindertagespflegestelle), Schule oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderungen von Seiten der Behörden geschlossen oder der Zugang eingeschränkt ist.
Das gilt genauso, wenn einem Kind wegen eines positiven Schnelltests der Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung oder der Schule untersagt ist. Kinderkrankengeld kann auch beantragt werden, wenn das Kind eine Einrichtung auf Empfehlung von behördlicher Seite nicht besucht.
Gibt es Formulare, die bei der Beantragung eingereicht werden müssen?
Die Krankenkassen können für die Beantragung des Kinderkrankengelds eine Bescheinigung der Kita oder der Schule verlangen.
Sollten Krankenkassen einen Nachweis durch die Einrichtungen einfordern, hat das Bundesfamilienministerium Musterbescheinigung entwickelt, die von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen oder Schulen verwendet werden kann und ergänzend zum formellen Antrag der gesetzlichen Krankenversicherung eingereicht werden kann.
Wer kann Kinderkrankengeld beantragen?
Grundsätzlich alle Berufstätigen, die genau wie die betroffenen Kinder gesetzlich versichert sind und bei denen keine im Haushalt lebende Person die Kinderbetreuung übernehmen kann.
Wie ist es, wenn einer gesetzlich und der andere privat versichert ist?
Anspruch auf Kinderkrankengeld haben Sie nur, wenn Sie selbst und das Kind gesetzlich versichert sind. Ist das Kind mit dem anderen Elternteil privat versichert, besteht kein Anspruch auf Kinderkrankengeld. (Mehr zu den Möglichkeiten für Privatversicherte weiter unten.)
Wie viel Kinderkrankengeld bekomme ich?
Das Kinderkrankengeld beträgt etwa 90 Prozent des ausgefallenen Nettolohns. Hat man in den vorigen zwölf Monaten Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen, kann der Betrag sogar zwischen 90 und 100 Prozent des Nettogehalts liegen. Allerdings: Die Höchstgrenze liegt bei 112,88 Euro pro Tag . Davon werden in der Regel auch die Arbeitnehmeranteile für die Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung gezahlt.
Wie viele Kinderkrankentage kann ich einreichen?
In Vor-Pandemie-Zeiten standen jedem gesetzlich versicherten Elternteil pro Kind zehn Tage Kinderkrankengeld zu. Diese Zahl wurde seit 2021 auf 30 Tage erhöht. Wer mehrere Kinder hat, kann maximal 65 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern maximal 130 Tage.
Beispiel: Bei einer Familie mit zwei Elternteilen und drei Kindern könnten die Eltern insgesamt 130 Arbeitstage – also rund sechs Monate – freinehmen.
Gilt die Regel auch, wenn man im Homeoffice arbeitet?
Ja. Auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten oder dies theoretisch könnten, haben bei entsprechendem Kinderbetreuungsbedarf die Möglichkeit, stattdessen Kinderkrankengeld zu beantragen.
Muss ich bei der Krankenkasse den Kinderbetreuungsbedarf nachweisen?
Das kommt auf die Krankenkasse an, bei den meisten reicht aber das Ausfüllen eines (Online-)Formulars. Die Techniker Krankenkasse und die Barmer weisen zum Beispiel explizit darauf hin, dass sie keine Nachweise verlangen, ob eine Notbetreuung möglich wäre.
Was ist, wenn die Schule Präsenzunterricht anbietet oder die Kita eine Notbetreuung, ich mein Kind aber aus Angst vor einer Infektion gar nicht hinschicken will?
Generell gilt: Sie sind nicht dazu verpflichtet, für Ihre Kinder eine Notbetreuung in Anspruch zu nehmen. »Nur weil es theoretisch die Möglichkeit einer Notbetreuung gibt, scheitern Sie nicht mit Ihrem Antrag auf Kinderkrankengeld«, sagt Arbeitsrechtsanwalt Alexander Birkhahn aus Koblenz. Kompliziert könne es allerdings beim Wechselunterricht an Schulen werden. »Da ist entscheidend, ob für Ihr Kind eine Präsenzpflicht gilt oder nicht. Und das kann in jedem Bundesland anders sein.«
Was ist, wenn mein Kind im Wechselunterricht nur jeden zweiten Tag in die Schule darf? Kann ich dann jeden zweiten Tag Kinderkrankengeld beantragen?
Ja, das können Sie bis zu der für Sie geltenden Maximalanzahl an Tagen. Bei einigen Krankenkassen müssen Sie in so einem Fall das Kinderkrankengeld auch nicht jeden Tag neu beantragen, sondern können Zeiträume angeben, an denen Sie Ihr Kind tageweise betreuen, beispielsweise immer montags, mittwochs und freitags.
Wie alt dürfen die Kinder maximal sein, um für ihre Betreuung Kinderkrankengeld zu bekommen?
Die Regelung gilt für Kinder bis zwölf Jahre. Der Anspruch erlischt am zwölften Geburtstag. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gibt es keine Altersgrenze.
Kann ich ungenutzte Tage an den anderen Elternteil überschreiben?
Gesetzlich besteht darauf kein Anspruch, aber es ist grundsätzlich möglich – wenn der Arbeitgeber, der einen Elternteil dann freistellen muss, damit einverstanden ist. Betroffene, die ihre Kinderkrankentage schon ausgeschöpft haben, sollten deshalb als Erstes das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen.
Kann mein Arbeitgeber verlangen, dass ich erst Überstunden abbaue, bevor ich Kinderkrankengeld beantrage?
Nein. Wenn Eltern Kinderkrankentage nehmen, haben sie einen Anspruch auf Freistellung. Ein Abbau von Überstunden kann auch nicht mit Verweis auf andere Regelungen oder Betriebsvereinbarungen verlangt werden.
Kann ich auch Kinderkrankengeld für halbe Tage bekommen?
Nein. Die gesetzliche Regelung sieht einen Anspruch für die unbezahlte Freistellung für einzelne Arbeitsstunden oder halbe Tage nicht vor.
Ich arbeite Teilzeit. Stehen mir genauso viele Kinderkrankentage zu?
Ja, auch Eltern, die Elterngeld beziehen und in Teilzeit arbeiten, können Kinderkrankentage nehmen. Dadurch reduziert sich das Elterngeld, das sie bekommen, nicht. Das stellt die Elterngeldregelung zur Anrechnung sicher. Sie regelt, dass die Höhe des Elterngeldes für in Teilzeit arbeitende Eltern sich nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie eben Kinderkrankengeld. Seit September 2021 gilt diese Regelung dauerhaft.
Was ist mit Schulferien?
Werden Ferien durch die Pandemie verlängert oder außerplanmäßig beschlossen, gilt in diesem Zeitraum ebenfalls Anspruch auf Kinderkrankengeld. Für reguläre Ferienzeiten ist dies nicht der Fall.
Was gilt für Privatversicherte oder Selbstständige?
Da gelten gesonderte Regeln:
Privatversicherte: Ist ein Kind über einen privat versicherten Elternteil krankenversichert, hat keiner der beiden Elternteile Anspruch auf das Kinderkrankengeld – auch nicht der gegebenenfalls gesetzlich versicherte Partner. Für privat Krankenversicherte gibt es die Möglichkeit einer Entschädigung für Verdienstausfall nach dem Infektionsschutzgesetz . Hier ist die Entschädigung allerdings bei 2016 Euro pro Monat gedeckelt.
Selbstständige: Wer hauptberuflich selbstständig und gesetzlich krankenversichert ist, kann nur dann das Kinderkrankengeld beantragen, wenn im Versicherungsschutz ein Anspruch auf das reguläre Krankengeld besteht.
Beamte: Für Bundesbeamte gilt ebenfalls ein Anspruch auf die erweiterten Kinderkrankentage. Über die Regelung für Landesbeamte entscheiden die einzelnen Landesbehörden.
450-Euro-Jobber: Eltern mit geringfügig entlohnter Beschäftigung haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, da sie nicht krankenversicherungspflichtig sind. Sie haben jedoch Anspruch auf unbezahlte Freistellung von der Arbeit.
Personen in Kurzarbeit: Auch während der Kurzarbeit steht gesetzlich Versicherten das Kinderkrankengeld zu. Aber: Kurzarbeitergeld und Kinderkrankengeld dürfen nicht gleichzeitig bezogen werden.
Wie beantrage ich das Kinderkrankengeld?
Der Antrag läuft direkt über die jeweilige gesetzliche Krankenkasse. Die Kassen haben auf ihren Websites Formulare für die neue Regelung zum Download bereitgestellt.
Für welchen Zeitraum gilt die Regelung?
»Sie gilt, solange eine epidemische Lage festgestellt ist«, sagt Arbeitsrechtsanwalt Alexander Birkhahn.
Welche anderen finanziellen Hilfen gibt es für berufstätige Eltern?
Alle Eltern haben unabhängig vom Kinderkrankengeld zusätzlich einen Anspruch auf Corona-Sonderurlaub und eine damit verbundene Verdienstausfallzahlungen nach Paragraf 56 Absatz 1a des Infektionsschutzgesetzes. Dies umfasst bis zu zehn Wochen pro Elternteil und bis zu 20 Wochen bei Alleinerziehenden. Allerdings beträgt die Entschädigung nur etwa 67 Prozent des Nettogehalts und ist bei 2016 Euro pro Monat gedeckelt. Gezahlt wird das Geld vom Arbeitgeber, der sich die Leistung anschließend vom Gesundheitsamt erstatten lassen kann.
Welche Voraussetzungen müssen für eine solche Verdienstausfallzahlung gegeben sein?
Sie müssen dem Arbeitgeber glaubhaft machen, dass es keine anderweitig zumutbare Betreuungsmöglichkeit für Ihr Kind gibt. Keine Verdienstausfallzahlung bekommen Sie für die Tage, an denen Sie für die Betreuung des Kindes Arbeitszeitguthaben abbauen oder für die Sie oder der andere Elternteil schon Kinderkrankengeld beantragt haben. Und der Anspruch endet mit dem zwölften Geburtstag eines Kindes, es sei denn, das Kind hat eine Behinderung.