Ratgeber Vier Tipps zur Abgeltungsteuer

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Tipp 1 - Abgabe: Prüfen Sie, ob Sie zu den Anlegern gehören, die ihre Kapitalerträge weiter in der Steuererklärung angeben müssen. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie Einkünfte bei einer Bank im Ausland erzielt haben. Häufig kann es sich auch lohnen, die Formulare freiwillig auszufüllen, zum Beispiel wenn Sie Rentner sind.

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Tipp 2 - Steuererklärung: Wenn Sie Kapitalerträge aus Wertpapieren in der Steuererklärung abrechnen müssen oder wollen, heißt das nicht automatisch, dass Sie alle Geldanlagen in die Formulare eintragen müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen verlangt das Finanzamt, dass Sie alles abrechnen: Zum Beispiel wenn Sie sich Abgeltungsteuer zurückholen wollen, weil Ihr persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt.

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Tipp 3 - Kirchensteuer: Sind Sie kirchensteuerpflichtig, müssen Sie sich womöglich noch selbst um die Abrechnung mit dem Finanzamt kümmern. Das gilt zum Beispiel für Erträge aus thesaurierenden Investmentfonds, denn die Depotbank kann für diese Erträge die Kirchensteuer nicht abführen. Auch die Fondsgesellschaft macht das nicht.

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Tipp 4 - Verluste: Altverluste aus Wertpapieren, die Sie noch aus der Zeit vor Einführung der Abgeltungsteuer haben, sind nicht wertlos geworden: Sie dürfen die Verluste weiterhin verrechnen.

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