Firmennamen Wer suchet, der findet

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Tipps für die Namensfindung

Den richtigen Namen für ein Unternehmen suchen - das sollte man nicht auf die leichte Schulter nehmen. Rechtliche Hürden sind zu überwinden, Fantasie ist gefragt, und das Ergebnis Ihrer Arbeit bindet Sie für eine lange Zeit. Sorgfalt ist nötig – und kreativer Spaß am Spiel mit Worten. Das Gründerportal Foerderland.de  hat acht Tipps zusammengestellt, wie Sie einen guten Namen für Ihr Unternehmen finden.

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Den Kopf freimachen

Keine Entscheidung zwischen Tür und Angel: Die Umsatzrendite ist wichtig, Kosten sind zu senken. Aber genauso entscheidend ist es, den richtigen Namen für Ihr Unternehmen zu finden. Lassen Sie sich Zeit, arbeiten Sie im Team! Ein offenes Brainstorming ist ein guter Ausgangspunkt, um Ideen für einen Namen zu entwickeln. Schaffen Sie eine kreative Atmosphäre, lüften Sie Ihren Kopf! Dann sprudeln die Ideen – und Sie können die besten Einfälle in die engere Auswahl nehmen.

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Den Namen auf seine Herkunft abklopfen

Machen Sie es nicht wie Mitsubishi: Der japanische Autohersteller nannte einen Geländewagen Pajero (im Bild). Dabei war er sich nicht klar darüber, welche Bedeutungsvielfalt dieses Wort hat. "Pajero" bedeutet In der spanischen Umgangssprache „Wichser“ – kein gutes Verkaufsargument in Spanien und Lateinamerika. Daher sind ethymologische Wörterbücher wichtig: Sie geben Auskunft, wie ein Wort angewendet wird und welche Geschichte es hat. Denn eine ausführliche Recherche ist nötig, um den Hintergrund eines Wortes genau auszuleuchten. Da gibt es regionale Unterschiede in der Bedeutung, manchmal ist ein Begriff in einem Landesteil völlig unbekannt. Gerade bei einer internationalen Orientierung sind solche Recherchen unverzichtbar.

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Die Webseite im Auge behalten

Ihre Kunden sollen Sie leicht im Internet finden. Daher muss der Name Ihres Unternehmens eine gute Vorlage für eine Domain sein. Umlaute wie ä oder ö stören; zu lang darf die Domain auch nicht sein. Der Kunde vertippt sich sonst leicht oder ist sich nicht sicher, ob Ihre Domain mit Bindestrich, Punkten oder in einem Wort geschrieben wird.

Generell gilt: Wer sich eine Domain sichert, hat nicht automatisch das Recht erworben, diesen Namen auch zu nutzen. Es handelt sich nur um die Zuordnung einer Adresse im Internet. Hat ein anderes Unternehmen diesen Namen bereits als Marke angemeldet, kann es teuren Ärger geben. Sie müssen die Domain erst eine Weile nutzen, um aus diesem Sachverhalt ein Recht auf diesen Namen abzuleiten.

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Verschiedene Varianten durchspielen

Namen folgen unterschiedlichen Strickmustern: Sie können Ihren eigenen Namen wählen – und befinden sich in bester Gesellschaft: Bogner, Joop oder Märklin sind eingeführte Marken, die Ihren Namen den Gründern verdanken. Oder Sie machen das Gegenteil: Sie erfinden ein Kunstwort, wie es sich der Konzern Arcandor als Name zugelegt hat. Solche Begriffe sind leicht zu schützen, setzen sich aber schwer in der Öffentlichkeit durch.

Wollen Sie positive Assoziationen wecken? Dann machen Sie es wie der Sportartikelhersteller Puma: Sein Name steht für die Schnelligkeit einer Raubkatze. Pelikan und Uhu sind weitere Beispiele für diese Namensvariante. Ein neuer Trend sind Begriffe, die verfremdet sind, wie beim Beispiel des Fotoportals Flickr. Und eine konventionelle Variante sind Akronyme wie BMW oder AEG – Markennamen, die aus Abkürzungen entstanden sind.

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Verwechslungen vorbeugen

Das Markenrecht kennt den Begriff der Verwechslungsgefahr. Sie ist gegeben, wenn ähnliche Produkte oder Dienstleistungen mit ähnlichen Namen vermarktet werden. Das geht bei der Schriftbildähnlichkeit los: Die Namen Karma und Kama lassen sich leicht verwechseln. Das kann auch bei einer Klangähnlichkeit passieren, ein Beispiel sind die Worte Wash und Wosch. Auch eine „Ähnlichkeit in der Bedeutung kann zu Schwierigkeiten führen, so bei den Worten Milky Way und Milchstraße. Außerdem sind gleiche Namensbestandteile gefährlich: Das eine Unternehmen heißt Tellus, das andere Tellusis – und schon ist Ärger möglich.

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Gründlich recherchieren

Schon bei der Namensfindung ist große Aufmerksamkeit nötig: Versuchen Sie herauszufinden, ob es bereits Unternehmen gibt, die einen identischen Namen führen. Das sollten Sie auch im Auge haben, wenn Sie Ihre Domain registrieren lassen. Haben Sie sich einen Namen ausgesucht, ist es sinnvoll, eine Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen. Das machen Rechtsanwälte – die Kosten können bei ein paar Hundert Euro liegen. Schließlich sollten Sie erwägen, Ihren Namen als Marke eintragen zu lassen. Das kostet zwar Geld, ist aber eine sinnvolle Investition, wenn sich auf diese Weise in der Zukunft Rechtsstreitigkeiten vermeiden lassen.

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Zuständige Organisationen konsultieren

Das Deutsche Patent- und Markenamt (im Bild) ist Ihre erste Anlaufstelle: Es hat den gesetzlichen Auftrag, gewerbliche Schutzrechte zu erteilen und zu verwalten. Für Sie ist es besonders wichtig, weil das Amt über bestehende Schutzrechte in Deutschland informiert. Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) ist die nächste Station Ihrer Recherche: Diese EU-Behörde ist für eine Gemeinschaftsmarke zuständig, die 1996 in allen EU-Staaten eingeführt wurde. Aus aller Welt haben Unternehmen beim HABM rund 500.000 Marken registrieren lassen. Global agiert die World Intellectual Property Organization, eine Organisation der Vereinten Nationen. Bei ihr werden Marken weltweit geschützt, weshalb Sie sich gerade bei internationalen Aktivitäten bei dieser Organisation informieren sollten.

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Firma oder Geschäftsbezeichnung wählen

In das Handelsregister müssen sich bis auf Kleingewerbetreibende alle Kaufleute und Kapitalgesellschaften eintragen (zum Beispiel GmbH, KG oder OHG). Zählen Sie mit Ihrem Unternehmen dazu, haben Sie eine Firma. Das ist ein handelsrechtlicher Begriff und steht für den Namen eines kaufmännischen Betriebs. Weil im Handelsregister bereits wichtige Informationen zu Ihrem Unternehmen zu finden sind, haben Sie relativ viel Freiheit, wenn Sie ihren Namen aussuchen: Es kann eine Fantasie-, Sach- oder Personenfirma sein, die immer mit der Abkürzung Ihrer Rechtsform zu kombinieren ist, beispielsweise Mustermann GmbH. Wer nicht im Handelsregister eingetragen ist, kann nur eine Unternehmensbezeichnung führen. Das gilt zum Beispiel für Freiberufler: Sie müssen am Markt mit Ihrem Familiennamen auftreten, wobei Zusätze erlaubt sind - etwa Branchenbezeichnungen, Fantasienamen oder Tätigkeitsangaben (zum Beispiel Regina Mustermann, Graphikdesign).

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