Familienfinanzen Die Berechnung in vier Schritten

Das Rundum-Sorglos-Paket: Der Kapitalbedarf für den Ruhestand lässt sich einfach herleiten*
Der Fall: Ein Ehepaar hat zwei Kinder, beide Partner sind 37 Jahre alt.
Der Mann arbeitet voll, seine Frau hat eine Teilzeitstelle (60 Prozent).
Ihr derzeitiges gemeinsames Nettoeinkommen beträgt rund 85.000 Euro p. a.
Außer einem Eigenheim gibt es kein nennenswertes Vermögen.
Die Berechnung in vier Schritten ...
* Berechnung vereinfacht, Quelle: VZ Vermögenszentrum München

Schritt 1: Was wird heute zum Leben gebraucht?
Für Lebenshaltung, Kinderbetreuung, private Krankenversicherung und sonstige Policen (Haftpflicht, Todesfall, Berufsunfähigkeit) fallen monatliche Kosten von gut 4100 Euro an - das entspricht etwa 50.000 Euro p.a.
Die Ausgaben für Riester-Renten, betriebliche Altersvorsorge und Hypothek (insgesamt knapp 2000 Euro monatlich) sind nicht relevant, weil sie im Alter nicht anfallen.
50.000 Euro p.a. heute ...
Quelle: VZ Vermögenszentrum München

Schritt 2: Mit welchem Betrag lässt sich der heutige Lebensstandard im Alter sichern?
Da beide Ehepartner mit 67 in Rente gehen wollen, arbeiten sie noch 30 Jahre. Um ab 2037 dieselbe jährliche Kaufkraft wie heute zu haben (50.000 Euro p. a.), brauchen sie bei einer jährlichen Inflationsrate von 2,5 Prozent in etwa den doppelten Betrag: 100.000 Euro p. a.
... entsprechen 100.000 in 30 Jahren.
Quelle: VZ Vermögenszentrum München

Schritt 3: Welche Rentenzahlungen im Alter sind realistisch?
Bis zum 67. Lebensjahr wird der Mann 35 Jahre die Höchstbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt und seine Frau 25 Jahre ein Durchschnittseinkommen erzielt haben. Nach heutigem Stand entspricht das einem monatlichen Rentenanspruch von knapp 2600 Euro, der sich künftig nicht nennenswert erhöhen wird. Aus Riester-Renten und betrieblicher Altersvorsorge kann das Paar mit 1600 Euro im Monat rechnen. Insgesamt ergeben sich daraus jährliche Rentenzahlungen in Höhe von rund 50.000 Euro.
Es verbleibt somit eine Lücke von 50.000 Euro jährlich, die das Ehepaar durch zusätzliche Vorsorge schließen muss.
Bei einer jährlichen Rente von 50.000 Euro bleibt eine Versorgungslücke von 50.000 Euro ...
Quelle: VZ Vermögenszentrum München

Schritt 4: Wie viel Kapital wird für die zusätzliche private Vorsorge benötigt?
Die Eheleute wollen bis zum 67. Lebensjahr so viel Kapital ansparen, dass sie es in den folgenden 30 Jahren (also bis zum 97. Lebensjahr) nur zur Hälfte verzehren müssen. Der restliche Betrag soll als Puffer für unvorhergesehene Ereignisse dienen.
Bei einer Nettoverzinsung des gesparten Kapitals von 4 Prozent p.a. während des 30-jährigen Ruhestandes benötigen sie in etwa das 20-fache ihrer jährlichen Finanzierungslücke von 50.000 Euro - also insgesamt 1.000.000 Euro. Um 2037 darüber zu verfügen, müssen sie bei einer Nettoverzinsung von 6 Prozent p.a. bis dahin monatlich rund 1000 Euro sparen.
... die mit einem Kapital von einer Million Euro geschlossen werden kann. Für den Kapitalaufbau wird eine monatliche Sparrate von 1000 Euro benötigt.
Quelle: VZ Vermögenszentrum München