Wolfgang Böhmer (CDU), Sachsen-Anhalt: "Es war abzusehen, dass
das Bundesverfassungsgericht so entscheidet. Denn solange sich Länder
in ihrem Bereich Ausgaben leisten, die sich andere Länder bundesweit
nicht leisten, solange kann man erhöhte Sonderzuweisungen nicht
begründen"