Mannesmann-Prozess Die sechs Angeklagten

Klaus Esser: Der ehemalige Mannesmann-Chef hat von den rund 57 Millionen Euro ausgezahlten Abfindungen und Prämien allein 15 Millionen Euro kassiert nach nur acht Monaten als Konzernchef und völlig zu Recht, wie der selbstbewusste Jurist Esser immer wieder betonte. Der 58-Jährige, der nach dem Abschied von Mannesmann beim Finanzinvestor General Atlantic eingestiegen ist, strebt einen Freispruch erster Klasse und die vollständige Rehabilitation an. Vor Beginn des Revisionsverfahrens hat Esser einen seiner Verteidiger ausgetauscht ein Indiz dafür, dass er selbst sehr klare Vorstellungen über seine Verteidigungslinie hat. Esser versteht es, hoch zu pokern: Zu Beginn des ersten Mannesmann-Prozesses forderte er Schmerzensgeld wegen Rufschädigung durch die Düsseldorfer Staatsanwälte und bekam auch 10.000 Euro zugesprochen.

Josef Ackermann: Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Bank hat seinen Rücktritt für den Fall einer Verurteilung angekündigt. Der 58-jährige Schweizer hatte persönlich keine Vorteile durch die großzügige Prämienregelung, die er als Mitglied des Mannesmann-Aufsichtsrats abnickte. Die Anklage gegen ihn lautet dennoch auf Untreue im besonders schweren Fall, da er eine Betreuungspflicht für das Vermögen der Mannesmann AG hatte. "Deutschland ist das einzige Land, wo diejenigen, die Werte schaffen, vor Gericht stehen", hatte Ackermann zum Auftakt des ersten Mannesmann-Prozesses gesagt ein Tag, der ihm nicht nur wegen seiner arrogant wirkenden Victory-Geste im Gericht in Erinnerung bleiben wird. Im Revisionsverfahren könnten Ackermanns Verteidiger die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße anstreben der Chef der Deutschen Bank wäre in diesem Fall nicht vorbestraft.

Joachim Funk: Der ehemalige Aufsichtsratschef von Mannesmann wird es schwer haben, sämtliche Vorwürfe zu entkräften. Der heute 72-Jährige hatte Anfang 2000 selbst vorgeschlagen, man solle ihm eine Prämie zahlen, obwohl er zum damaligen Zeitpunkt bereits aus der aktiven Unternehmensführung ausgeschieden war. Zudem hatte Funk zunächst im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats über die Auszahlungen an sich selbst mit abgestimmt ein Formfehler, den Wirtschaftsprüfer von KPMG schon damals beanstandet hatten. Chris Gent, der im April 2000 den Mannesmann-Aufsichtsratsvorsitz übernahm, reduzierte Funks Anerkennungsprämie von 4,5 auf 3 Millionen Euro. Seinen Anspruch auf Dienstwagen samt Fahrer, der ihm Anfang 2000 auf Lebenszeit zugesichert war, hat Funk nach fünf Jahren wieder aufgegeben. Wie Esser hat auch Funk einen seiner Verteidiger ausgewechselt und setzt nun neben dem Strafrechtler Egon Müller auf den Gesellschaftsrechtler Dieter Schenk.

Klaus Zwickel: Der ehemalige Leiter der IG Metall saß als stellvertretender Vorsitzender im Aufsichtsrat. Er enthielt sich der Stimme, als die Zahlungen an aktive sowie ehemalige Führungskräfte vom Kontrollgremium genehmigt wurden. Dass er nicht aktiv gegen die Millionenzahlungen einschritt, zog harte öffentliche Schelte sowie einen Imageschaden für die Gewerkschaft nach sich, zumal Zwickel selbst die Millionenzahlungen öffentlich als "unanständig hoch" kritisiert hatte. In seinen 2005 erschienenen Memoiren räumt Zwickel ein, "dass es besser gewesen wäre, Nein zu sagen." Die Neuauflage des Verfahrens trifft den heute 67-Jährigen persönlich: Ein Jahr nach seinem Rücktritt als Gewerkschaftschef im Juli 2003 musste er als Beschuldigter im ersten Mannesmann-Prozess auf der Anklagebank Platz nehmen, und nun wird nach dem vom BGH kassierten Freispruch erneut über seine Rolle und seine moralische Verantwortung diskutiert.

Jürgen Ladberg: Der frühere Konzernbetriebsrat von Mannesmann spielte im ersten Verfahren nur eine Nebenrolle. Ladberg gehörte als Betriebsratsvorsitzender auch dem Mannesmann-Aufsichtsrat an und war neben Ackermann, Funk und Zwickel Mitglied im sogenannten Präsidialausschuss des Aufsichtsrats, der für Vorstandsangelegenheiten zuständig war. Als dieser Ausschuss am 4. Februar 2000 die Millionenzahlungen für Klaus Esser und weitere Topmanager gewährte, fehlte Ladberg krankheitsbedingt. Auch der stellvertretende Aufsichtsratschef Zwickel wurde von Ackermann und Funk lediglich telefonisch hinzugezogen damit ist die Arbeitnehmerseite des Kontrollgremiums jedoch nicht aus der Verantwortung. Der 60-jährige Ladberg muss sich dem Vorwurf "Untreue in einem besonders schweren Fall" erneut stellen.

Dietmar Droste: Der ehemalige Direktionsassistent war bei Mannesmann für die Vertragsangelegenheiten der Vorstandsmitglieder zuständig. Droste führte während der umstrittenen Sitzungen des Aufsichtsrats Protokoll und hatte als Prokurist die Befugnis, die beschlossenen Zahlungen anzuweisen. Ihm wird laut Anklage Beihilfe zur Untreue vorgeworfen. Während des ersten Mannesmann-Verfahrens hielt sich Droste stark zurück. Er meldete sich lediglich einmal zu Wort und verlas eine kurze Erklärung.