Ultimatum: Ab Juni kommenden Jahres arbeitet Suisse Incasso für die Bundesregierung: Dann nehmen die Banken zwischen 19 und 34 Prozent des Kundenkapitals und überweisen es anonym an den deutschen Fiskus. So will es das Steuerabkommen, das in Berlin zur Annahme vorliegt. Wer nicht zahlen will, hat drei Möglichkeiten: die Selbstanzeige, das Schließfach oder die Flucht in andere Steueroasen.
Selbstanzeige: Viele Schwarzgeldbesitzer warten nicht auf das Abkommen, sondern zeigen sich jetzt selbst an - aus Angst, sonst durch eine Steuer-CD enttarnt zu werden. Ein Vorteil: "Die Selbstanzeige ist meist billiger als die im Abkommen vorgesehene Einmalzahlung", sagte Klaus Olbing, Anwalt der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm, bei der Konferenz "Betreuung privater Vermögen". Bei dem Treffen im Februar war das Schweiz-Abkommen ein Hauptthema.
Schließfach: Unverbesserliche können elektronisch gebuchte Aktien und Anleihen gegen Tafelpapiere, Bares oder Gold tauschen und in einem Schließfach verstauen. Was dort liegt, kümmert weiterhin keinen Bankier.
Steueroasen: Singapur und andere Oasen verteidigen ihr Bankgeheimnis noch. Allerdings kommen Steuerhinterzieher später nur schwer an ihr Geld. Ein Berater berichtet von einer deutschen Metzgersfamilie, die seit 15 Jahren versucht, das in Liechtenstein angehäufte Schwarzgeld weißzuwaschen und ins Land zu schaffen, zuletzt über US-Immobiliendeals. Bisher ohne Erfolg: Das Geld steckt fest.
Zahlungssperre: Ein Konto aufzulösen ist mitunter schwer, wie ein deutscher Kunde erfuhr. Als er die Bank anrief, hieß es, der Berater sei im Urlaub. Danach wollte die Bank wegen "Anti-Geldwäsche-Regeln" nicht auszahlen. "Das ist Unsinn", sagt ein Anwalt, "aber was wollen Sie machen: Einen Prozess über Ihr Schwarzgeld führen?"
Selbstanzeige: Viele Schwarzgeldbesitzer warten nicht auf das Abkommen, sondern zeigen sich jetzt selbst an - aus Angst, sonst durch eine Steuer-CD enttarnt zu werden. Ein Vorteil: "Die Selbstanzeige ist meist billiger als die im Abkommen vorgesehene Einmalzahlung", sagte Klaus Olbing, Anwalt der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm, bei der Konferenz "Betreuung privater Vermögen". Bei dem Treffen im Februar war das Schweiz-Abkommen ein Hauptthema.
Foto: Frank Rumpenhorst/ picture alliance / dpaZahlungssperre: Ein Konto aufzulösen ist mitunter schwer, wie ein deutscher Kunde erfuhr. Als er die Bank anrief, hieß es, der Berater sei im Urlaub. Danach wollte die Bank wegen "Anti-Geldwäsche-Regeln" nicht auszahlen. "Das ist Unsinn", sagt ein Anwalt, "aber was wollen Sie machen: Einen Prozess über Ihr Schwarzgeld führen?"
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