Urteil zu Lebensversicherung Gericht stoppt "Abschlusskosten-Abzocke"

Lebensversicherer dürfen neben der so genannten Zillmerung keine weiteren Abschlusskosten zu Lasten des Kunden ansetzen, so das Oberlandesgericht Köln. Verbraucherschützer sprechen von  "Abschlusskosten-Abzocke" in der Branche und setzen auf ein höchstrichterliches Urteil.
Was eine Lebensversicherung wirklich kostet, können Kunden nicht erkennen, weil Unternehmen Kosten auf geschickte Weise verstecken und damit den Vertrag belasten, behaupten Verbraucherschützer

Was eine Lebensversicherung wirklich kostet, können Kunden nicht erkennen, weil Unternehmen Kosten auf geschickte Weise verstecken und damit den Vertrag belasten, behaupten Verbraucherschützer

Foto: Jens Büttner/ dpa

Wer eine Lebensversicherung abschließt, zahlt dafür Geld - in der Regel für eine hoffentlich gute Beratungsleistung an den Vermittler. Diese Provisionen sorgten und sorgen immer wieder für Streit. Zum einen, weil sie als Teil der Abschlusskosten nicht gesondert ausgewiesen werden. Zum anderen, weil sie die Rendite eines Vertrags empfindlich schmälern können.

Dass Anbieter einem Vertrag neben den Abschlusskosten und Verwaltungskosten womöglich zusätzliche, versteckte Abschlusskosten aufbürden, wissen die wenigsten. Geht es nach einem aktuellen Urteil (Az. 20 U 201/15) des Oberlandesgerichts in Köln, könnte damit in Zukunft Schluss sein. Jedenfalls erklärten die Richter den Ansatz von zweierlei Abschlusskosten für Lebens- und Rentenversicherungen für unzulässig.

Der Bund der Versicherten (BdV) und die Verbraucherzentrale Hamburg hatten das Urteil zu Lasten der HDI Lebensversicherung erstritten. Strittig war in dem Verfahren, ob das Unternehmen, neben der sogenannten Zillmerung, also der Verteilung der Abschlusskosten auf mindestens fünf Jahre, weitere Abschlusskosten zu Lasten des Riester-Kunden ansetzen durfte.

Darf es nicht, urteilen die Richter, lassen aber die Revision vor dem Bundesgerichtshof zu. Ob HDI diesen Schritt gehen wird, ist noch unklar. Gleichwohl feiern die Verbraucherschützer das noch nicht rechtskräftige Urteil schon jetzt als wegweisend.

"Seit vielen Jahren bittet die Versicherungsbranche Verbraucher gegen Recht und Gesetz doppelt zur Kasse. Damit ist nun Schluss", ist Kerstin Becker-Eiselen von der VZ Hamburg überzeugt. Mit dem Urteil sei klar geworden, dass Versicherer Abschlusskosten nicht einfach nach Belieben aufstocken dürften, um sie dann versteckt aufzuteilen. Die Versicherer täuschten auf diese Weise den Kunden über die tatsächlichen Belastungen seines Vertrags.

BdV spricht von drei Milliarden Euro versteckten Abschlusskosten allein in 2015

Nach Ansicht von BdV-Chef Axel Kleinlein blähten die Versicherer schon seit vielen Jahren gezielt die Maximalkosten der Zillmerung um zusätzliche Kosten auf. "Alleine für das Jahr 2015 gehen wir von etwa drei Milliarden Euro aus, die auf intransparente Weise als zusätzliche Abschlusskosten den Kunden angelastet wurden", sagt Kleinlein und kritisiert eine angeblich weit verbreitete "Abschlusskosten-Abzocke".

Dabei stützt sich der Mathematiker auf Veröffentlichungen des Lobbyverbands GDV. Demnach fielen im vergangenen Jahr insgesamt 7,2 Milliarden Euro Abschlusskosten in der Lebensversicherung an, was 4,9 Prozent der entsprechenden vertraglichen Beitragssummen entspräche. Allerdings hätten derzeit nur 2,5 Prozent nach dem Höchtstzillmersatz angesetzt werden dürfen.

Mit den Abschlusskosten allein ist es noch längst nicht getan. Die Gesamtkosten einer Lebensversicherung können je nach Anbieter und Ausgestaltung des Vertrags stark voneinander abweichen. Kosten in Höhe von 20 Prozent und mehr der gezahlten Prämie sind aber keine Seltenheit.

Einer möglichen Revision vor dem BGH sehen die Verbraucherschützer mit Spannung entgegen, würden sich über ein Grundsatzurteil sogar freuen. "Wenn ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, haben die Verbraucher gute Möglichkeiten, die zu hoch angesetzten Abschlusskosten zurückzufordern", ist Kleinlein überzeugt.

Der Hamburger Anwalt Joachim Bluhm, der das Urteil für die Verbraucherschützer erstritten hat, geht jedenfalls davon aus, dass auch andere Anbieter von Riester-Rentenversicherungen bei den Abschlusskosten so verfahren, wie die nun vor Gericht unterlegene HDI Lebensversicherung.

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