Lebensversicherer wollen Millionen Policen verkaufen "Dieses Beben in der Lebensversicherung gefährdet die Vorsorge von mindestens 10 Millionen Menschen"

Generali, Ergo und Axa suchen Käufer für ihr Geschäft mit Lebensversicherungen in Deutschland
Foto: REUTERS, DPAmm.de: Herr Kleinlein, mit der Ergo und der Generali kündigen zwei große Gesellschaften an, ihr Geschäft mit Millionen klassischer Lebensversicherungen verkaufen zu wollen. Die Axa erwägt das als ernsthafte Option.Würden Sie von einer Massenflucht sprechen?
Kleinlein: In der Tat, das ist die Massenflucht! Mit dem geplanten Verkauf ziehen sich große Lebensversicherer millionenfach aus ihrer Verantwortung zurück und überlassen es irgendeinem Finanzinvestor, die Verträge weiterzuführen. Dieses Erdbeben in der Deutschen Lebensversicherung gefährdet die Altersvorsorge von mindestens 10 Millionen Menschen. Dieser 28. September wird in die Geschichte der deutschen Versicherungswirtschaft eingehen.
mm.de: Können Lebensversicherer einfach so die Verträge verkaufen?
Kleinlein: Ja, das ist möglich. Auch ohne Einverständnis des Kunden kann der Versicherer den Vertrag an einen anderen Versicherer oder Investor verkaufen. Die Versicherten sind dem einfach ausgeliefert und müssen darauf vertrauen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. Hier ist die Aufsichtsbehörde gefordert, zumindest die grundlegenden Erfordernisse zu überwachen.
mm.de: Worauf muss die Aufsicht achten?
Kleinlein: Dreh- und Angelpunkt sind die garantierten Leistungen, die gesichert sein müssen. Dazu muss das verkaufende Unternehmen dem Käufer das Deckungskapital für diese Verträge mitgeben. So soll gewährleistet werden, dass die garantierten Leistungen auf jeden Fall erfüllt werden können. Auch die bis dahin schon verbindlich zugesicherten Überschüsse werden übrigens davon erfasst und sind damit ziemlich sicher.
mm.de: Das versteht sich von selbst, möchte man meinen. Aber wie sieht es mit künftigen Überschüssen aus?
Kleinlein: Die zukünftige Überschussbeteiligung steht auf einem anderen Blatt. Die ist natürlich nicht garantiert und deshalb auch nicht im Fokus der Aufseher. Da bleibt nur das Prinzip Hoffnung, dass der Käufer der Policen eine faire und angemessene Überschussbeteiligung auch in Zukunft zahlen wird. Da besteht aber immer auch ein gewisser unternehmenspolitischer Spielraum.
mm.de: "Spielraum" ist diplomatisch formuliert. Das Neugeschäft ist stillgelegt, der Käufer muss mit attraktiven Gewinnbeteiligungen keine Neukunden mehr werben. Warum sollte er sich dann für die Bestandskunden anstrengen und Jahr für Jahr das Füllhorn über sie ausschütten?
"Freiwillig macht kein Investor Geld für die Versicherten locker"
Kleinlein: In der Tat, jetzt müssen sich die gesetzlichen Regeln bewähren, die eine Mindestbeteiligung vorsehen. Denn freiwillig wird wohl kein Investor Geld für die Kunden locker machen. Ob das ausreicht, das werden wir beobachten. Andernfalls müssen wir nächstes Jahr beim Nachverhandeln des Lebensversicherungsreformgesetzes auch dieses Thema wieder ansprechen, neben den Problemen mit den Bewertungsreserven.
mm.de: In den Bilanzen vieler Lebensversicherer schlummern noch erhebliche Bewertungsreserven, möchte man meinen. Was wird daraus, muss der neue Besitzer die Kunden daran beteiligen?
Kleinlein: Die Beteiligung an diesen "stillen Reserven" ist in der Tat ein kniffliger Aspekt. Denn beim Übertragen des Deckungskapitals könnte ein Versicherer auf die Idee kommen, nur solche Kapitalanlagen zu übertragen in denen wenige dieser Reserven schlummern. Er würde dann die "besseren" Anlagen für sich selbst behalten. Das dürfen die Versicherer aber nicht, das haben wir - also der Bund der Versicherten - im Jahr 2005 erstritten. Das ist aber nicht einfach zu überwachen, da hier eine große Intransparenz herrscht.
mm.de: Nun wollen Aufkäufer selbstverständlich Geld verdienen mit den erworbenen Beständen. Wie soll das gehen?
Kleinlein: Indem sie kostengünstiger arbeiten als eine Ergo, Axa oder Generali. Angesichts der desolaten Lage der meisten Versicherer in Sachen Digitalisierung ist das aber wohl ein eher kleiner Posten. Die Aufkäufer verdienen auch dann Geld, wenn sie die Kunden etwas weniger und etwas später an den Überschüssen beteiligen. Für die Versicherten ist das natürlich von großem Nachteil.
mm.de: Der Mauschelei sind Grenzen gesetzt, schließlich müssen auch die neuen Eigentümer die Kunden an Kosten- oder anderen Überschüssen zu einem Mindestmaß beteiligen.
"Wir sehen bei Run-Off-Unternehmen dringenden Handlungsbedarf"
Kleinlein: Aber eben nur zu diesem Mindestmaß. Und auch in der Art und Weise wie die Überschüsse deklariert werden gibt es Spielräume. Wir erwarten zum Beispiel, dass besonders die Schlussüberschüsse steigen werden, zu Lasten der laufenden und sicher zugewiesenen Überschüsse.
mm.de: Ist das Ihre Prognose oder gibt es Erfahrungen mit Run-Off-Unternehmen?
Kleinlein: Die bisherigen Erfahrungen mit Run-Off-Unternehmen unterstreichen diese Befürchtung. Unsere Solvabilitätsstudie zeigt, dass es Run-Off-Unternehmen zum einen mit der Transparenz nicht so ernst nehmen wie andere Unternehmen. Zum anderen zeigen Run-Off-Unternehmen auch bei anderen Kennzahlen dringenden Handlungsbedarf.
mm.de: Was raten Sie einem Verbraucher, der sich mit seinem Vertrag plötzlich bei einem deutschen Abwickler oder US-Finanzinvestor wiederfindet?
Kleinlein: Er kann grundsätzlich drei Dinge tun: Der Kunde kann seinen Vertrag kündigen, ihn beitragsfrei stellen oder aber normal weiterlaufen lassen. Was am besten ist, das ist von der individuellen Situation abhängig. Deshalb kommt er um eine individuelle Vertragsprüfung nicht herum. Unbedingt sollte der Kunde darauf achten, ob neben dem Sparaspekt auch ein echter Risikoschutz im Vertrag ist. Benötigt er diesen Schutz, dann ist eine Kündigung oder Beitragsfreistellung mit Vorsicht zu betrachten. Denn es ist ja nicht ausgemacht, dass der Kunde einen neuen Vertrag zur Absicherung dieses Risikos auch bekommt.
mm.de: Wie hilft der Bund der Versicherten den Verbrauchern in so einem Fall?
Kleinlein: Wir bieten zum Beispiel einen kostenfreien Rechner auf unser Homepage an, mit dem ein Versicherter seinen Vertrag durchrechnen lassen kann. So erfährt er, welche Alternativrenditen erwirtschaftet werden müssten, damit sich eine Kündigung oder Beitragsfreistellung seines Vertrages lohnt.