BGH zur Gewinnbeteiligung "Urteil öffnet legalem Betrug Tür und Tor"

Ein Lebensversicherter sieht sich durch die Allianz um Gewinnanteile gebracht. Er hat geklagt und scheiterte nun vor dem Bundesgerichtshof. BdV-Chef Axel Kleinlein wirft der Branche "legalen Betrug" vor und sagt, wie eine gerechte und transparente Gewinnbeteiligung aussehen sollte.
Wer kriegt wieviel? Die Gewinnbeteiligungspraxis der Lebensversicherer bleibt auch nach dem BGH-Urteil umstritten. Die Allianz jedenfalls soll im verhandelten Fall korrekt gerechnet haben, urteilt der BGH

Wer kriegt wieviel? Die Gewinnbeteiligungspraxis der Lebensversicherer bleibt auch nach dem BGH-Urteil umstritten. Die Allianz jedenfalls soll im verhandelten Fall korrekt gerechnet haben, urteilt der BGH

Foto: Corbis

mm.de: Herr Kleinlein, bereits in den Vorzinstanzen zeichnete sich ab, den Streit um die vermeintlich falsche Berechnung seiner Allianz-Lebensversicherung würde der Rentner nicht gewinnen. Haben Sie ihrem Vereinsmitglied geraten, trotzdem vor den BGH zu ziehen?

Kleinlein: Gerade bei solchen grundsätzlichen Fragen ist es immer richtig, das höchste Gericht anzurufen. Nur so können auch neue Rechtspositionen durchgesetzt werden. Zuweilen haben wir damit ja auch schon Erfolg gehabt. Dass es einen Anspruch auf eine Beteiligung an den Bewertungsreserven gibt, ist zum Beispiel einem solchen Verfahren zu verdanken, das wir vom Bund der Versicherten damals durchgefochten haben.

mm.de: Ein Verfahren bis zum BGH kann schnell 20.000 Euro verschlingen. Hat der BdV die Klage finanziell unterstützt?

Kleinlein: Wie teuer das Verfahren ist, das müssen Sie den Rechtschutzversicherer des Klägers fragen. Wir haben das Mitglied aber trotzdem nicht alleine gelassen und das Verfahren nach besten Möglichkeiten unterstützt, auch jenseits rein finanzieller Überweisungen.

mm.de: Experten kritisieren schon länger, wie sich ein Schlussgewinn nach Vertragsablauf berechnet, sei nicht transparent. Was sagt Ihre Erfahrung als Versicherungsmathematiker: Verrechnen Anbieter Bewertungsreserven mit dem Schlussgewinn?

Kleinlein: Ein ganz klares "Ja", aber natürlich nicht bei allen Unternehmen. Nachvollziehen kann die Berechnungen aber eigentlich niemand, auch ein versierter Versicherungsmathematiker nicht. Die Unternehmen erhalten hier zudem Schützenhilfe durch den Gesetzgeber. Denn das Gesetz fordert nur eine wachsweiche "verursachungsorientierte" Überschussbeteiligung. Von einer "fairen" oder gar "gerechten" Überschussbeteiligung ist nicht die Rede, auch wenn der BGH in manchen Fällen eine angemessene Beteiligung zwingend forderte - etwa bei den Bewertungsreserven.

mm.de: Die Beteiligung der Kunden an vorübergehenden Buchgewinnen auf Wertpapiere - eben besagte Bewertungsreserven - ist umstritten. Die Branche spricht von "Scheingewinnen". Nennen Sie einen vernünftigen Grund, warum Versicherer diese trotzdem auszahlen sollen.

Kleinlein: Zunächst mal weil es das Verfassungsgericht so gesagt hat. Aber auch die Begründung ist ganz einfach. Der Kunde zahlt ja zunächst einen stark überteuerten Preis für seine Lebensversicherung. Im Gegenzug soll er über die Überschussbeteiligung einen fairen Ausgleich bekommen. Dazu legt das Versicherungsunternehmen die Kundengelder an. Wenn nun die Kapitalanlage mit den Kundengeldern gut läuft und Bewertungsreserven entstehen, dann sollte auch derjenige davon profitieren, mit dessen Geldern diese Reserven erwirtschaftet wurden - nämlich der Kunde. Werden dann Kunden aber diese Reserven vorenthalten, geht dieser faire Ausgleich verloren.

mm.de: Stichwort Zinszusatzreserve - man kann ja schlechterdings anprangern, dass Lebensversicherer in schwierigen Zeiten Reserven anlegen, um Kundenansprüche langfristig zu sichern. Sie verurteilen das dennoch als "legalen Betrug". Gehen Sie da nicht einen Schritt zu weit?

Kleinlein: Dass die Zinszusatzreserve gebildet wird, ist erst mal nicht falsch. Wenn der Versicherer mit zu hohen Zinsen kalkuliert hat und nun nachjustieren muss, dann macht eine solche Reserve schon Sinn ...

"Unternehmen sollen für Fehlkalkulationen selber gerade stehen müssen"

mm.de: ... was nichts mit Betrug zu tun hat.

Kleinlein: Es ist aber nicht in Ordnung, wenn gerade die Kunden den Hauptanteil dieser Reserve zahlen sollen. Ursprünglich haben sich ja die Versicherer verkalkuliert. Dann sollten die Versicherer gefälligst auch selber dafür gerade stehen. In Österreich klappt das auch. Hier in Deutschland tun sie das aber gerade nicht. So wird der ursprüngliche Deal aufgekündigt: Obwohl der Kunde überteuerte Beiträge zahlt, wird er nicht mehr fair an den Überschüssen beteiligt. Wird ein solcher Deal aufgekündigt, dann ist das in meinen Augen Betrug. Und durch die Schützenhilfe von Seiten des Gesetzgebers wird dieser Betrug dann auch noch legal. Das Urteil heute öffnet diesem legalem Betrug weiter Tür und Tor.

mm.de: Wie sieht das denn Ihre Klientel, die versicherten Kunden?

Kleinlein: Auch wenn das im strafrechtlichen Sinne vermutlich kein "Betrug" ist, durch den die Versicherungsmanager kriminell werden, die Kunden sind natürlich reihenweise maßlos enttäuscht! Da ist der Begriff "Betrug" noch einer der charmantesten Begriffe, mit denen das intransparente Gebaren der Versicherer umschrieben wird.

mm.de: Wenn Sie die Gewinnbeteiligungspraxis als intransparent und legalen Betrug anprangern, haben Sie sicher ein besseres Modell im Kopf. Wie also sieht im Kern eine transparente und gerechte Gewinnbeteiligung aus? Was sollte sich ändern?

Kleinlein: Erstens muss der Kunde das Recht haben, Einblick in die Zahlen zu bekommen, die seinen Vertrag betreffen - ohne wenn und aber. Zweitens muss er einen Anspruch darauf haben, dass er "verursachungsgerecht" an den Überschüssen beteiligt wird, derzeit muss leider die Überschussbeteiligung nur "verursachungsorientiert" sein, was auch immer das konkret bedeuten soll. Drittens müssen die Überschüsse zeitnah an die Kunden gehen und sollten nicht über Jahre hinweg geparkt werden können, denn davon profitieren nämlich letztlich nur das Unternehmen und deren Aktionäre. Und schließlich sollten die Unternehmen für Fehlkalkulationen selber gerade stehen müssen und nicht immer wieder die Kunden schröpfen. Aber all dies ist mit der derzeitigen Branche vermutlich nicht zu machen.

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