Riester-Rente So retten Sie Ihre Zulage

Orientierungslos: Im Zulagenlabyrinth der Riester-Förderung sind Fehler kaum auszuschließen
Foto: Matthias_Hiekel/ picture-alliance / dpaHamburg - So mancher Riester-Sparer dürfte beim Blick auf die Mitteilung seines Anbieters der Kragen geplatzt sein. Schlimm genug, dass das eingezahlte Kapital seines fondsbasierten Produkts sich kaum vermehrt hat, weil die Investmentgesellschaft aufgrund der Garantieverpflichtungen von Aktien- in weniger volatile und risikoärmere Rentenfonds umschichten musste. Und dann das noch: Fast klammheimlich hat der Anbieter auf Anweisung der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) auch einen Teil der in den vergangenen Jahren gewährten Zulagen zurückgebucht.
Das ist bitter. Sehr wahrscheinlich ist dem Sparer oder gar seinem Berater beim Zulagenantrag ein Fehler unterlaufen. Der Abgleich elektronisch gespeicherter Daten zwischen den verschiedensten Behörden und Ämtern durch die ZfA hat den Fehler jetzt ans Tageslicht gebracht, und schon ist die Förderung weg. Die Fehlerquellen können vielfältig sein. Im folgenden die wichtigsten Stolpersteine im Überblick:
Daten: Die Zulagenstelle gleicht die Antragsdaten mit denen anderer Ämter wie der Rentenversicherung, der Familienkasse, des Finanzamts oder der Meldebehörde ab. Widersprechen sich die Daten, kann die Zulagenberechtigung womöglich nicht bestätigt werden. Das passiert bereits dann, wenn Namen einmal als Doppelname und einmal ohne den Zweitnamen eingetragen wurden. Selbst die Kleinigkeit uneinheitlich gesetzter Bindestriche oder der Namenswechsel nach Hochzeiten können zu einer falschen Zuordnung führen. Ein folgenreicher aber laut ZfA häufiger Fehler ist in diesem Kontext, dass der Riester-Sparer statt des standesamtlichen Namens seines Kindes dessen Rufnamen eingetragen hat. Im Abgleich ist das Kind quasi nicht auffindbar - und schon wackelt die Kinderzulage.
Umzug: Ein ähnlicher Fehler kann beim Umzug unterlaufen. Ziehen die Eltern um und werden damit einer neuen Kindergeldstelle oder einem neuen Finanzamt zugewiesen, laufen sie Gefahr, dass sie selbst oder ihre Kinder beim Datenabgleich nicht gefunden werden. Keine oder widersprüchliche Daten können auch hier zum Verlust der Zulagenberechtigung führen.
Statuswechsel: Das Leben ist nun 'mal keine Einbahnstraße. Verändern sich die Lebensumstände eines Riester-Sparers, so wirkt sich das in der Regel auf die Förderung seines Vertrages aus. Dazu ein Beispiel: Ein Ehepartner bleibt daheim, kümmert sich um den Haushalt und die Kinder. Über seinen Partner, der einen Riester-Vertrag führt, ist er aber trotz des fehlenden eigenen Einkommens "mittelbar zulageberechtigt". Geht dieser Ehepartner nach der Geburt eines weiteren Kindes nun in Elternzeit, erwirbt er für diese Zeit automatisch das Recht auf Rentenansprüche in der Deutschen Rentenversicherung. So weit, so gut möchte man meinen. Die tückische Folge: Der Ehepartner wird damit als "unmittelbar zulagenberechtigt" eingestuft und müsste nun einen Eigenbeitrag von mindestens 60 Euro jährlich leisten. Tut er dies nicht, kann er seine Zulagenberechtigung verlieren.
Ein weiteres Beispiel: Eltern erhalten kein Kindergeld mehr, denn der Filius ist jetzt älter als 25, geht einem rentenversicherungspflichtigen Job nach und hat seine eigene Familie gegründet. Damit erlischt selbstverständlich der Anspruch auf die Kinderzulage im Riester-Vertrag. Eine solche Änderung muss der Riester-Sparer seinem Anbieter zwingend mitteilen und den Dauerzulagenantrag schriftlich widerrufen. Aufgepasst! Fällt die Förderfähigkeit des Kindes und damit die Kinderzulage weg, muss der Riester-Sparer die Beitragsprämie erhöhen, um seine volle Grundzulage zu erhalten, berichtet der Finanzdienstleister MLP.
Unterlagen, Unterschriften: In den meisten Fällen ist für die Gewährung der Kinderzulage auch die Unterschrift des Ehepartners notwendig. Diese scheinen Riester-Sparer im Antrag immer wieder zu vergessen. Beamte müssen darüber hinaus die sogenannte "Einverständniserklärung zur Datenübermittlung" erteilen.
Schädliche Verwendung: Diesen technisch klingenden Begriff kann sich nur ein Bürokrat ausgedacht haben. Dahinter verbirgt sich aber ein klar definiertes politisches Ziel mit eindeutig rechtlichen Folgen. Politik und Gesetzgeber haben die Riester-Rente als zusätzliches Altersvorsorgeprodukt neben der gesetzlichen Rente konzipiert. Sie soll die Lücke schließen helfen, die das fallende Rentenniveau hinterlässt. Die Riester-Rente ist nur dann förderungswürdig, wenn das angesparte Kapital auch dem Zweck der Altersvorsorge dient. Löst der Riester-Sparer seinen Vertrag vorzeitig auf, verhindert er damit bewusst, dass das Förderziel - die Zahlung einer lebenslangen Rente - erreicht wird. Da kennt der Gesetzgeber kein Pardon: Der Verbraucher muss dann alle gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
Schon die wenigen Beispiele aus dem Riester-Zulagendschungel zeigen, hier kann man sich kräftig verirren, und so manches auch schlicht vergessen. Einmal abschließen und dann in die unterste Schublade mit dem Dauerzulagenantrag - das ist der falsche Weg. Daher im folgenden ein paar wichtige Tipps, wie sich Fehler und damit drohende Zulagenkürzungen vermeiden lassen.
Tipps - so hat die Zulagenfalle keine Chance
Dranbleiben an den Daten!
Die Daten, die Ihr Berater, Riester-Anbieter und die Zulagenstelle verarbeiten, sind immer nur so gut, wie die von Ihnen gemachten Angaben. Halten Sie alle Beteiligten - allen voran ihren Anbieter - auf dem aktuellen Stand. Ändert sich Ihr beruflicher Status (auch Arbeitslosigkeit!), Familienstand oder Adresse, sollten Sie Ihren Anbieter zeitnah informieren.
Erst lesen, dann abheften!
Erhalten Sie Post von Ihrem Finanzamt oder Produktanbieter, sollten Sie das Schreiben wegen des einmal gestellten Dauerzulagenantrags nicht einfach beiseite legen. Denn trotz des dieses vermeintlichen Ruhekissens bittet Sie Ihr Anbieter für gewöhnlich einmal im Jahr, dass Sie die ihm bekannten Daten überprüfen. Nehmen Sie sich die Zeit dafür. Verstehen Sie die Daten oder Formulierungen nicht, dann haken Sie nach. Erst wenn alle Zahlen und Fakten stimmen und alles verstanden ist, gehören die Briefe in die Ablage.
Vorbeischauen kostet nichts!
Außer Zeit, und die ist irgendwie immer knapp, läuft einem oft genug davon. Dennoch: Wenn möglich, sollten Sie einmal im Jahr Ihren Berater in der Bank- oder Versicherungsfiliale aufsuchen und mit ihm Ihren Riester-Vertrag durchgehen. Arbeitet Ihr Gegenüber professionell, nimmt auch er sich die Zeit und wird Ihnen nicht gleich ein neues Produkt aufschwatzen. Stimmt Ihr Beitrag für die volle Förderung? Gab es förderrelevante Veränderungen in Ihrem Leben? Sind alle Daten korrekt? Klären Sie die Fragen, ein guter Berater wird sie Ihnen ohnehin stellen. Manche Anbieter wie Union Investment haben eigens für so einen Termin ein Checkheft entwickelt, das der Kunde zum Gespräch mitbringen kann.
Achten Sie auf Ihr Gehalt!
Kurzarbeit, Gehaltserhöhung, Jobwechsel, ein ausgefallenes Weihnachtsgeld - es gibt viele Gründe, warum sich Ihr Gehalt verändert. Und dies passiert öfter, als Sie es vermutlich bewusst wahrnehmen. So wird zum Beispiel nahezu jeder zweite Arbeitnehmer in Deutschland nach Tarif bezahlt. Gibt es mehr Geld, sollten Sie Ihre Beiträge entsprechend anpassen. Tun Sie dies nicht, steigt damit die Gefahr, dass die staatlichen Zulagen gekürzt werden. Wer die vollen Zulagen einstreichen möchte, muss immer 4 Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Vorjahresbruttoeinkommens sparen.
Steuernummer nie vergessen!
Im Zusammenhang mit Ihrem Riester-Vertrag sollten Sie in allen Formularen stets Ihre persönliche Steueridentifikationsnummer mit angeben. Das ist zwar lästig und kaum jemand kennt sie auswendig. Mit dieser Angabe können jedoch die meisten Vorgänge zweifelsfrei zugeordnet werden. Das hilft gegen mögliche Fehler, die eben immer wieder bei der Nennung von Adressen und Namen vorkommen.
Nomen est Omen!
Ihr Name oder der Ihres Kindes ist wichtig, im übertragenen als auch im wortwörtlichen Sinne. Also achten Sie bitte auf einen einheitliche Schreibweise. Je weniger Versionen Ihres Namens oder Ihres Nachwuchses in verschiedenen Ämter umherirren, desto weniger Ungereimtheiten und Widersprüche entstehen beim Datenabgleich und desto geringer ist die Gefahr einer Zulagenkürzung.
Das lässt sich heilen!
Manche Versäumnisse oder Fehler, die im Zulageverfahren entstehen können, lassen sich "heilen", wie es im Amtsdeutsch heißt. Sie sind also durchaus aus der Welt zu schaffen und damit förderunschädlich - natürlich vorausgesetzt, Sie entdecken den Fehler und korrigieren ihn zeitnah. Hat die ZfA bereits gewährte Zulagen zurückgebucht, kann der Riester-Sparer bei formellen Fehlern oder fehlenden Angaben im Antrag, Unklarheiten bei Doppelnamen oder Wohnortsänderungen Widerspruch einlegen und die Zulagen erneut anfordern. Das sollte zwingend innerhalb eines Jahres nach Eingang der Information erfolgen. Auch eine fehlende Unterschrift des Ehepartners kann in diesem Zeitraum nachgereicht werden.
Zahlt der Riester-Sparer den für die volle Förderung notwendigen Eigenbeitrag nicht ein, sind die gekürzten Zulagen unwiederbringlich verloren. Das lässt sich auch mit einer Nachzahlung nicht "heilen". Im Zuge der jüngsten Zulagenkürzung hat das Bundesfinanzministerium jetzt aber Kulanzregelungen angekündigt. Demnach will man Familien helfen, die in gutem Glauben geriestert und staatliche Zulagen erhalten haben, ohne einen Anspruch darauf zu haben. "Für sie wird es eine kulante und bürgerfreundliche Lösung geben", kündigte ein Sprecher gegenüber manager magazin an. Ziel sei es zum Beispiel, "denjenigen eine Nachzahlung zu ermöglichen, die nicht wussten, dass sie nach der Geburt eines Kindes einen Eigenbeitrag hätten beisteuern müssen".