Helfer vor Gericht: In Hamburg läuft im Wölbern-Anlageskandal seit Freitag das Verfahren gegen Frank M. (hinter der Aktenmappe), Ole B. (erste Reihe, vierter von rechts) sowie Thomas K. (zweiter von links, hinter seinem Verteidiger).
Foto: manager-magazin.deNächste Runde im Anlageskandal um das frühere Hamburger Fondshaus Wölbern Invest und dessen Ex-Chef Heinrich Maria Schulte: In Hamburg begann am heutigen Freitag der Strafprozess gegen drei Männer, die Ex-Wölbern-Chef Schulte bei den Taten, für die er bereits 2015 zu 8,5 Jahren Haft verurteilt worden war, geholfen haben sollen. Bei den Angeklagten handelt es sich um den früheren Generalbevollmächtigten der Wölbern-Gruppe, Thomas K., sowie die Anwälte Ole B. und Frank M., die Schulte in der fraglichen Zeit in Diensten der Großkanzlei Bird & Bird beraten haben.
Den drei Männern wirft die Staatsanwaltschaft Beihilfe zur schweren Untreue vor. Hintergrund: Der seinerzeitige Wölbern-Inhaber und -Chef Schulte hat laut Urteil vom April 2015 zwischen August 2011 und September 2013 insgesamt mehr als 147 Millionen Euro aus geschlossenen Fonds seines Emissionshauses entnommen und und über die in den Niederlanden ansässige Firma Wölbern Invest B.V. unrechtmäßig zweckentfremdet. Abzüglich Rückzahlungen von rund 31 Millionen Euro blieben offene Posten von rund 115 Millionen Euro, so die Richter. Rund 50 Millionen Euro davon seien in den privaten Bereich Schultes geflossen.
Schon im Prozess gegen Schulte hatten sowohl dessen Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft darauf verwiesen, dass es wichtige Helfer gab, die Schulte bei seinem Tun unterstützt haben sollen. Die drei Männer, die jetzt vor Gericht stehen, wurden in dem Zusammenhang seinerzeit im Prozess wiederholt namentlich erwähnt. Laut Staatsanwaltschaft sollen sie gemeinsam mit dem früheren Wölbern-Chef ein Liquiditätsmanagement-System in der Unternehmensgruppe eingeführt haben, das den rechtswidrigen Abflüssen der Gelder aus den Fonds "einen scheinlegalen Hintergrund verschaffte", wie es bei der Staatsanwaltschaft heißt.
Besonders prekär: Sowohl Thomas K. als auch Ole B. amtierten zur fraglichen Zeit laut Anklage auch als Aufsichtsräte der Wölbern Treuhandgesellschaft Hansische Treuhand. Ihnen wirft die Staatsanwaltschaft daher im Zusammenhang mit diesen Ämtern in einem Volumen von 47,5 Millionen Euro nicht nur Beihilfe, sondern auch die direkte Täterschaft der Untreue in einem besonders schweren Fall vor. Das mögliche Strafmaß dafür beträgt laut Gerichtssprecher bis zu zehn Jahre Haft.
Angesichts des Umfangs der Vorwürfe und der Komplexität des Sachverhalts steht allen Beteiligten nun vermutlich ein langwieriges Verfahren bevor. Schon der Prozess gegen Wölbern-Chef Schulte hatte sich über mehrere Monate hingezogen.
Der Start der Hauptverhandlung am Freitag verlief zudem bereits stockend. Noch bevor es richtig losgehen konnte, verlasen die Verteidiger mehrere Befangenheitsanträge gegen die Richter. Mittendrin musste für etwa eine halbe Stunde der Saal geräumt werden, weil der offensichtlich gesundheitlich angeschlagene Angeklagte M. zunächst von einem Arzt auf seine Verhandlungsfähigkeit hin untersucht werden musste.
Insgesamt hat das Gericht für das Verfahren gegen Thomas K., Ole B. und Frank M. zunächst 24 Termine bis Ende dieses Jahres anberaumt. Spannend werden könnte es am Donnerstag, den 21. September. Dann ist nach Angaben des Gerichts Ex-Wölbern-Chef Heinrich Maria Schulte als Zeuge geladen.
(Anm. d. Red.: Das Verfahren gegen Ole B. wurde inzwischen nach Paragraf 153a StPO eingestellt)
Lesen Sie alle Informationen und Hintergründe zum Fall Wölbern und Schulte auf unserer Themenseite
Helfer vor Gericht: In Hamburg läuft im Wölbern-Anlageskandal seit Freitag das Verfahren gegen Frank M. (hinter der Aktenmappe), Ole B. (erste Reihe, vierter von rechts) sowie Thomas K. (zweiter von links, hinter seinem Verteidiger).
Der frühere Inhaber und Chef der Wölbern-Invest-Gruppe, Heinrich Maria Schulte, war im April 2015 zu 8,5 Jahren Haft verurteilt worden, weil er insgesamt 147 Millionen Euro aus geschlossenen Fonds seines Unternehmens veruntreut und zum Teil für private Zwecke genutzt haben soll. Dabei sollen ihm die jetzt angeklagten Männer laut Staatsanwaltschaft geholfen haben.
Vor Gericht steht beispielsweise Frank M. (hinter der Aktenmappe). Der Anwalt war zur fraglichen Zeit der Taten, also zwischen August 2011 und September 2013 als Anwalt der Kanzlei Bird & Bird tätig und fungierte als solcher als enger Berater Schultes.
Gleiches gilt für den Angeklagten Ole B. (ganz rechts). Wie Frank M. ist auch B. wegen Beihilfe zur Untreue angeklagt. Zudem soll er als Aufsichtsrat der Wölbern-Treuhandgesellschaft Hansische Treuhand den Tatbestand der schweren Untreue erfüllt haben. Der frühere Wölbern-Generalbevollmächtigte Thomas K. (zweiter von links, hinter seinem Verteidiger) fungierte als Aufsichtsratschef der Hansischen Treuhand, ihm wird daher der gleiche Vorwurf gemacht.