Freigrenze gesenkt ING verlangt Minuszinsen ab 50.000 Euro

Der Löwe brüllt: Die ING (im Bild die belgische Verwaltung in Brüssel) verschärft ihre Gangart beim Negativzins
Foto: Stephanie Lecocq / dpaNach der Postbank und der Commerzbank senkt nun auch die ING Deutschland die Freigrenze für Negativzinsen auf Einlagen. Ab November verlangt sie von Bestands- und Neukunden für Sparbeträge ab 50.000 Euro eine Verwahrgebühr von 0,5 Prozent, wie die Deutschlandtochter der niederländischen Bank ING am Montag mitteilte. Bisher wurde diese Gebühr für Einlagen ab 100.000 Euro fällig und galt nur für Neukunden.
"Bisher haben wir die Kosten, die durch sinkende Zinsmargen und den negativen Einlagenzins der Europäischen Zentralbank entstehen, durch unser bestehendes Produktportfolio weitgehend ausgleichen können", sagte ING-Deutschlandchef Nick Jue (56). "Allerdings steigen die Einlagen weiter, auch weil viele Wettbewerber bereits ein Verwahrentgelt für Privatkunden eingeführt haben."
Die Europäische Zentralbank (EZB) verlangt von den Banken seit 2014 Zinsen für bei ihr geparktes Geld. Immer mehr Banken geben dies mittlerweile an Kunden weiter, da ihre Erträge durch die seit Jahren herrschenden Niedrigzinsen ohnehin unter Druck sind. Die zur Deutschen Bank gehörende Postbank senkte kürzlich die Freigrenzen für Spareinlagen auf 50.000 Euro bei Girokonten und 25.000 Euro bei Tagesgeldkonten. Die Commerzbank erhebt ab August für Einlagen ab 50.000 Euro Zinsen, die Tochter Comdirect schon ab dem 1. Juli, allerdings nur für Neukunden. Eine der wenigen Direktbanken, die derzeit noch keine Minuszinsen erhebt, ist Consors.
ING streicht offenbar Kontoführungsgebühr
Die ING Deutschland ändert ihr Gebührenmodell zum 6. Juli. Das Verwahrentgelt werde dann ab Anfang November fällig, erklärte das Institut. Von den neun Millionen Bestandskunden seien etwa 750.000 von den Gebühren betroffen. Sie sollen in den kommenden Wochen angeschrieben und um Zustimmung gebeten werden.
Immerhin: Einem Bericht des Portals Finanz-Szene.de zufolge soll künftig die im Mai 2020 eingeführte Kontoführungsgebühr in Höhe von 4,90 Euro pro Monat wegfallen. Davon sind derzeit alle Kunden betroffen, deren monatlicher Geldeingang unter 700 Euro liegt.
Der Grund für die wegfallenden Gebühren ist aber wohl eher das jüngste Gebührenurteil des Bundesgerichtshofs (BGH). Dieser hatte Ende April die Praxis gekippt, dass Banken ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ändern können, wenn der Kunde nicht innerhalb von zwei Monaten dem ausdrücklich widerspricht. Die Klausel, wonach die Banken in diesem Fall von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen könnten, sei unwirksam. Daher muss die ING nun auch die Bestandskunden über das ab November fällige Verwahrentgelt informieren.