Anlagebetrug Göttinger-Gruppe-Vorstände verurteilt

Justitia: Zwei Ex-Vorstände der Göttinger Gruppe kamen mit einer Geldstrafe davon
Foto: DPABraunschweig - Das Landgericht Braunschweig hat zwei ehemalige Vorstandsmitglieder des insolventen Finanzkonzerns Göttinger Gruppe vom Vorwurf der Untreue freigesprochen. Wegen Kapitalanlagebetrugs wurden der 59-jährige Mann und seine 52 Jahre alte Kollegin zu einer Geldstrafe von jeweils 4500 Euro verurteilt - zahlen müssen sie aber weniger.
Die Staatsanwaltschaft hatte mehrjährige Freiheitsstrafen für beide gefordert. Sie hatte den beiden vorgeworfen, Geld von Anlegern über einen neu gegründeten Fonds veruntreut zu haben, als die Hauptgesellschaften der Göttinger Gruppe bereits pleite waren.
Mit dem Urteil endete der erste Strafprozess um die umstrittene Pleite. Weitere Prozesse könnten folgen: Im Zentrum des Finanzskandals, bei dem bis zu 270.000 Anleger rund eine Milliarde Euro verloren haben, stand ihre Haupttochter Securenta AG.
Sie hatte jahrelang die "Securente" in Form einer sogenannten atypischen stillen Beteiligung zur Altersvorsorge verkauft. Bei dieser werden die Anleger nicht nur am Gewinn beteiligt, sondern haften auch über ihre Einlage hinaus für Verluste. 2001 hatte das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen die "Securente" verboten. Das eingezahlte Geld soll weitgehend verschwunden sein.
Das war in dem aktuellen Verfahren jedoch kein Thema. Stattdessen ging es um die Geschäfte des Fonds "Master Star Fund", der 2004 von den Angeklagten gegründet und 2005 von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geschlossen worden war. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hat der Fonds das Geld der Anleger teilweise ohne Gegenleistung an Tochterunternehmen der Göttinger Gruppe gezahlt. Für den männlichen Angeklagten hatte die Anklage viereinhalb, für die Frau zweieinhalb Jahre Gefängnis gefordert.
Das Gericht teilte diese Auffassung nicht: "Wir sind der Überzeugung, dass das Geschäft grundsätzlich in Ordnung war", sagte Richterin Gerstin Dreyer. "Es hat letztendlich nicht geklappt und zu erheblichen Verlusten bei den Anlegern geführt, angelegt war es darauf aber nach unserer Einschätzung nicht."
Verurteilt wurden die beiden Göttinger Gruppe-Vorstände, weil in einem Prospekt mit einem Exklusiv-Vertrieb für den Fonds geworben wurde, den es jedoch nie gab. "Es ist wirklich ein Formaldelikt", betonte Dreyer. Den Prospekt mit mehr als 100 Seiten habe sich vermutlich kaum ein Anleger wirklich durchgelesen.