Renten- und Krankenversicherung
Gutverdiener müssen mehr zahlen
Gesetzlich versicherte Gutverdiener müssen ab 2010 mehr Geld für die Kranken- und Rentenversicherung zahlen. Die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze zur gesetzlichen Rentenversicherung steigt um 100 Euro, die der Krankenversicherung um 75 Euro. Außerdem wird der Wechsel in die private Kasse erschwert.
Berlin - Auch im kommenden Jahr steigen
die Einkommensgrenzen, bis zu denen Beiträge zur Renten-,
Arbeitslosen-, Pflege- und gesetzlichen Krankenversicherung
fällig werden. Die Bundesregierung beschloss am Mittwoch die
sogenannten Rechengrößen für die Sozialversicherung für 2010.
Sie steigen um rund zwei Prozent. Maßgeblich dafür ist die
durchschnittliche Einkommensentwicklung im Jahr 2008.
Das über
den Bemessungsgrenzen liegende Einkommen bleibt beitragsfrei.
Der Bundesrat muss der Verordnung noch zustimmen.
Für die Kranken- und Pflegeversicherung steigt die
Beitragsbemessungsgrenze bundesweit einheitlich um 75 Euro auf
3750 Euro monatlich (45.000 Euro jährlich). Für Arbeitnehmer,
die diese Grenze heute bereits überschreiten und auch künftig,
steigt der Krankenkassenbeitrag damit im kommenden Jahr beim
derzeitigen Beitragssatz von 14,9 Prozent um knapp 11,20 Euro im
Monat. Der Arbeitnehmer selbst zahlt davon knapp sechs Euro.
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen
Krankenversicherung wird für 2010 auf 49.950 (bisher 48.600)
Euro jährlich festgesetzt. Nur Arbeitnehmer, die diese Grenze
überschreiten, können unter bestimmten Voraussetzungen in die
private Krankenversicherung wechseln.
Für die Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöht sich die
Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 5500 Euro (derzeit 5400)
im Westen und auf 4650 Euro (4550) im Osten Deutschlands.
Auch für den Bund bedeutet die Anhebung Mehrausgaben, weil
er mehr Geld für die Kranken- und Pflegeversicherung von
Hartz-IV-Beziehern überweisen muss. In der Verordnung werden
diese Mehrausgaben für 2010 auf 89 Millionen Euro beziffert.