Phoenix Kapitaldienst EdW scheitert vor BGH
Karlsruhe - Im millionenschweren Anlagebetrugsfall um den insolventen Kapitaldienstleister Phoenix ist der Entschädigungsfonds für Anleger auch in letzter Instanz mit einer Schadensersatzklage gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Donnerstag die Revision der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW), die erreichen wollte, dass eine Schadensersatzpflicht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young festgestellt wird. Die EdW warf den Prüfern vor, im Phoenix-Betrugsfall Pflichten verletzt zu haben.
Genauer gesprochen, hatte die EdW geklagt. Das ist ein Fonds, der Anlegern nicht einlagengesicherter Institute unter bestimmten Voraussetzungen Entschädigungen bis zu 20.000 Euro gewährt. EdW wollte von Ernst & Young auf 80 bis 100 Millionen Euro, weil der Anlagebetrug durch den angeblichen Fehler bei der Sonderprüfung zwei Jahre zu spät aufgedeckt worden sei und dadurch weitere Anleger ihr Geld in die Pleitefirma gesteckt hätten. Insgesamt rechnet EdW damit, bei den nun angelaufenen Entschädigungszahlungen 200 bis 250 Millionen Euro leisten zu müssen.
Ernst & Young hatte Ende 2002 im Auftrag der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Sonderprüfung bei der Phoenix Kapitaldienst durchgeführt. Dabei wurden zwar Verstöße gegen das Wertpapierhandelsgesetz festgestellt. Dem Prüfbericht war aber nicht zu entnehmen, dass ein für die wirtschaftliche Situation der Phoenix entscheidendes Konto nur vorgetäuscht war und die dort angeblich vorhandenen Millionenbeträge tatsächlich nicht existierten. Das fiel erst nach einem Wechsel in der Geschäftsleitung bei Phoenix durch unternehmensinterne Recherchen im Jahr 2005 auf.
Durch die Pleite des Finanzunternehmens hatten 27.000 Anleger ihr Geld verloren. Von der BaFin wurde der so genannte Entschädigungsfall festgestellt, weshalb die EdW die Anleger im Gesamtumfang von 200 Millionen bis 300 Millionen Euro entschädigen muss. Die EdW ihrerseits meinte, dass bei einer ordnungsgemäßen Prüfung der Entschädigungsfall schon spätestens im Mai 2003 und nicht erst im März 2005 festgestellt worden wäre. Sie hätte in diesem Fall 80 Millionen bis 100 Millionen Euro weniger an Entschädigungen leisten müssen.
Die inzwischen insolvente Frankfurter Firma Phoenix Kapitaldienst hatte mit gefälschten Unterlagen Wertpapier-Geschäfte vorgetäuscht und Anleger seit den 90er Jahren um gut 600 Millionen Euro geprellt. Das System war Anfang 2005 nach einem Wechsel in der Geschäftsführung aufgeflogen. Zwei Ex-Manager wurden im Sommer 2006 zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
manager-magazin.de mit Material von ddp und dpa