Österreich Steuerschlupfloch nahezu dicht
Berlin - Das Bundesfinanzministerium macht kurzen Prozess. Nach Angaben der Beamten hat das Ministerium ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich gekündigt - pünktlich, bevor in Deutschlands Nachbarstaat die Erbschaftsteuer abgeschafft wird. Für manche Bundesbürger hat das Konsequenzen, die ins Geld gehen.
Wer etwa als Deutscher in Österreich wohnt, hätte Erbschaften aus der Bundesrepublik ab dem 1. Juli zum neuen Österreich-Tarif einstreichen können: steuerfrei. Doch daraus wird nichts mehr.
Nach Angaben internationaler Steuerrechtsexperten müssen sich auch Bundesbürger in Österreich künftig dem deutschen Steuerrecht beugen. Und das sieht durchaus Abzüge beispielsweise für Unternehmenserben vor, die ihren Betrieb nicht wenigstens 15 oder vielleicht bald nur noch zehn Jahre fortführen. Noch sind die Details innerhalb der Großen Koalition umstritten.
"Die großen Streitpunkte aber sind im Prinzip ausgeräumt", sagte CDU-Finanzexperte Otto Bernhardt zuletzt über die anstehende Neuregelung der Erbschaftsteuer in Deutschland.
Weiterhin geben wird es sie also auf jeden Fall. Und das Spekulieren darauf, dass die Bundesregierung die gesetzte Frist zur Neuregelung durch das Bundesverfassungsgericht verstreichen lässt, lohnt damit nicht mehr.
150.000 Bürger direkt betroffen
150.000 Bürger direkt betroffen
Besonders tückisch wird die Situation jetzt allerdings für jene Bundesbürger, die sowohl über einen Wohnsitz in Deutschland als auch in Österreich verfügen. Sollten sie Vermögen erben, müssen sie es nach Angaben von Steuerexperten künftig nach den deutlich höheren deutschen Steuersätzen versteuern - und das auch, wenn der Lebensmittelpunkt des Erben nachweislich in Österreich liegt.
Betroffen davon werden nicht wenige sein. Denn das Abkommen gilt ja nicht nur für deutsche, sondern auch für österreichische Staatsangehörige. Und von den Bürgern beider Nationen leben nach Angaben des Statistischen Bundesamts fast 150.000 Menschen jenseits ihrer ursprünglichen Grenzen.
Darüber hinaus verstellt die Neuregelung auch vielen jener Steuerpflichtigen den Weg, die im Alter nach Österreich übersiedelten, um ihren Kindern, Enkeln und Verwandten in Deutschland eines Tages günstigere Erbschaftsteuervoraussetzungen zu verschaffen. Ab jetzt gilt aber: Wer fünf Jahre vor dem Vererben seinen Wohnsitz in das Nachbarland verlegt hat, muss sich nunmehr nach dem teureren deutschen Steuerrecht richten. "Er bleibt in Deutschland voll steuerpflichtig", bestätigten jetzt die Finanzministerialen.
Die haben in aller Stille mittlerweile auch neue Steuerregeln mit ausgewiesenen Steueroasen abgeschlossen. Vor wenigen Tagen unterzeichnete Finanzstaatssekretärin Nicolette Kressl beispielsweise ein Abkommen über den Austausch von Steuerdaten mit der britischen Kanalinsel Jersey.
Künftig dürfen deutsche Steuerfahnder Auskünfte über mutmaßliche Briefkastenfirmen und deutsche Steuerhinterzieher auf der Insel einfordern. "Die Amtshilfe wird ausgebaut", bestätigte die Finanzbehörde jetzt.