Neues Unterhaltsrecht Gewinner und Verlierer

Ehepartner sind nach einer Trennung grundsätzlich selbst für ihren Unterhalt verantwortlich. So wollen es die neuen Gesetze. Doch keine Regel ohne Ausnahme. FINANZtest erklärt die Grundzüge des neuen Unterhaltsrechts und sagt, womit Sie rechnen müssen.

Berlin - Früher galt: Nach einer Scheidung musste der Partner Unterhalt zahlen, der während der Ehe für den Unterhalt oder den größten Teil davon gesorgt hat - oft viele Jahre lang.

Ab sofort gilt: In der Regel haben nur Mütter oder Väter mit Kindern von unter drei Jahren Anspruch auf Unterhalt. Danach kann das Kind in den Kindergarten und Mutter und Vater wieder arbeiten. Den Kindern selbst ist wie bisher meist bis zum Abschluss der Schulausbildung Unterhalt zu zahlen. Die Beträge fallen in den meisten Fällen sogar etwas höher aus als früher.

Anders als früher geht der Kindesunterhalt jedem Unterhalt an aktuelle oder frühere Partner vor. Mit anderen Worten: Wenn das Geld nicht reicht, erhalten zunächst das oder die Kinder ihren Unterhalt. Erst wenn noch Geld jenseits des Selbstbehalts übrig ist, bekommen auch aktuelle und frühere Ehepartner etwas.

Mutmaßliche Folge der Gesetzesänderungen: Zahlreiche Männer werden vor Gericht ziehen, um die Streichung oder zumindest eine Kürzung ihrer aktuellen Unterhaltszahlungen zu erreichen.

Ihre Chancen stehen gut. Je nach Einzelfall bleiben sie allerdings auch nach dem neuen Recht zur Unterhaltszahlung an den Ex-Partner verpflichtet - etwa wenn dieser wegen der Versorgung eines behinderten Kindes nicht oder nur teilweise arbeiten kann oder zugunsten der Haushaltsführung auf eine angemessene Berufsausbildung verzichtet hat.

Vor allem viele geschiedene Ehefrauen laufen Gefahr, bald keinen Unterhalt mehr zu erhalten. Für sie ist besonders wichtig, sich rechtzeitig zu informieren. Richtiger Ansprechpartner: ein tüchtiger Fachanwalt für Familienrecht. Auch mancher Student sollte sich schlau machen. Volljährige Kinder nach Abschluss der Schulausbildung und des Auszugs von zu Hause behalten zwar ihren Anspruch auf Unterhalt, bekommen aber nur noch nachrangig Geld.

Wer vom neuen Recht profitiert

Wer vom neuen Recht profitiert

Trennungskinder in Ost- und Westdeutschland sind endlich gleich. Mit dem Unterhaltsrecht haben sich auch die Regeln für die Berechnung des Kindesunterhalts verändert. Gerade ostdeutsche Kinder, deren Väter wenig verdienen, können nun etwas mehr Unterhalt bekommen. Auch viele kleine Kinder im Osten und im Westen profitieren.

In einigen Fällen kann die Neuregelung auch zu geringeren Zahlungen führen. Dies gilt vor allem für Unterhaltsfälle, die erst ab 2008 berechnet werden. Besonders betroffen sind davon Kinder ab 18 Jahren.

Von der neuen Gesetzeslage profitieren vor allem drei Gruppen:

  1. Viele Kinder bis zum Alter von fünf Jahren (erste Altersstufe der Düsseldorfer Tabelle). Sie können abhängig vom Nettoeinkommen des Zahlers zwischen 6 und 43 Euro pro Monat mehr verlangen.
  2. Kinder aus den neuen Bundesländern, deren unterhaltspflichtige Väter oder Mütter weniger als 1150 Euro netto verdienen. Sie haben jetzt im Alter von 0 bis 5 Jahren einen Anspruch auf 27 Euro mehr pro Monat. Sind die Kinder 6 bis 11 Jahre alt, können sie bis zu 16 Euro monatlich mehr beanspruchen. Ob sie das Geld tatsächlich bekommen, hängt aber davon ab, ob der Vater zahlen kann.
  3. Kinder aus den neuen Bundesländern unter 12 Jahren, die einen Unterhaltsvorschuss vom Staat bekommen, weil ihre Väter nicht in der Lage sind zu zahlen. Seit Jahresbeginn bekommen sie abhängig vom Alter 16 Euro (0 bis 5 Jahre) oder 19 Euro (6 bis 11 Jahre) pro Monat mehr. Kommunen und Staat geben für die Erhöhung etwa 20 Millionen Euro aus.

Mehr Geld können alle Kinder nur fordern, wenn sich der Unterhalt um mindestens 10 Prozent verändert hat. Es lohnt sich aber in jedem Fall, den Unterhaltspflichtigen schriftlich über höhere Beträge auch unter der 10-Prozent-Grenze zu informieren und zur Zahlung aufzufordern (Beträge siehe Tabelle "Unterhalt für das Kind").

Zahlt der Vater nicht, obwohl er dies müsste, bleibt die Abänderungsklage. "Sie sollte gut überlegt sein", sagt Birgit Niepmann, Direktorin des Siegburger Amtsgerichts. "Es kann sein, dass das Einkommen des Vaters gesunken ist und die Kinder weniger statt mehr Geld bekommen."

Für Kinder, die Unterhaltsvorschuss erhalten, gilt die 10-Prozent-Hürde nicht. Sie bekommen in jedem Fall mehr Geld.

Als Richtschnur für die Festsetzung des Kindesunterhalts gilt die Düsseldorfer Tabelle. Sie wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf regelmäßig aktualisiert. Durch das neue Unterhaltsrecht war eine Neuberechnung der Tabelle nötig. Geändert haben sich nicht nur die Beträge, sondern auch die Einkommensstufen.

Tabelle: Unterhaltsansprüche nach neuem Recht Ratgeber: Vier Tipps zum neuen Unterhaltsrecht

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