Bausparen Der Trick mit der Zuteilung
Bremen - In den 90er Jahren haben viele Bausparkassen Verträge angeboten, bei denen ein Bonus gezahlt wird, wenn auf die Zuteilung des Bauspardarlehens verzichtet wird. Auf diese Weise sollten Kunden geworben werden, die gar nicht vorhaben, ein Haus oder eine eigene Wohnung zu erwerben.
"Inzwischen sind die alten Bonus-Verträge, die Renditen von vier bis fünf Prozent ermöglichen, den Bausparkassen ein Dorn im Auge", erklärt Arno Gottschalk von der Bremer Verbraucherzentrale. Denn aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus erwiesen sie sich als Verlustgeschäft.
Die Bausparkassen seien deshalb bemüht, diese Verträge möglichst schnell loszuwerden. "Wer einen solchen Vertrag besitzt und eine sichere Geldanlage bevorzugt, sollte sich diesen Bemühungen jedoch widersetzen", rät Gottschalk.
Konkret versuchen Bausparkassen nach Auskunft des Verbraucherschützers, die alten Verträge auf zwei Wegen loszuwerden: Zum einen würden den Bausparern Angebote für den Umstieg in einen neuen Tarif unterbreitet. Dieser solle angeblich besser sein. Das stimme jedoch nie, wenn es dem Bausparer nur um die Geldanlage gehe.
Vorsicht sei aber auch geboten, wenn der Bausparer auf den späteren Erwerb eines Hauses oder einen eigenen Wohnung hin spare. "Zwar ist der Darlehenszins der neuen Tarife deutlich niedriger als bei den alten", skizziert der Finanzierungsfachmann den neuen Dollpunkt: "Gleichzeitig fällt aber der Guthabenzins in der Ansparphase ebenfalls niedriger aus."
Zuteilung muss nicht angenommen werden
Bei einem Umstieg von einem alten hochverzinslichen Bausparvertrag verzichte der Sparer zudem auf einen möglichen Bonus. Unter dem Strich stelle sich der neue Tarif dann hinsichtlich der Kosten auch nicht besser, sondern oft sogar schlechter dar.
Der andere Weg, die alten Verträge loszuwerden, läuft nach den Beobachtungen von Gottschalk weniger offensichtlich, nämlich über die normale Zuteilung des Vertrages. Mit der Benachrichtigung über das Erreichen der Zuteilungsgrenze würden dann verschiedene Vorschläge hinsichtlich der Zuteilung und Auszahlung gemacht.
Doch es gebe keinen Hinweis darauf, dass man die Zuteilung nicht anzunehmen brauche und den Vertrag einfach weiter bespart werde könne. "Diese Entscheidung ist immer dann richtig", sagt Gottschalk, "wenn das Geld nicht konkret benötigt werde, denn keine andere Anlage bietet derzeit auch nur annähernd eine sichere Verzinsung von fünf Prozent."
Die Bausparprämie werde erst dann nicht mehr gezahlt, wenn die vereinbarte Bausparsumme überschritten werde. "Selbst dann kann es aber sinnvoll sein, den Vertrag weiterlaufen zu lassen", meint der Verbraucherschützer. Dies sei bei den meisten Verträgen möglich, weil die Allgemeinen Bausparbedingungen für diesen Fall keinerlei Kündigungsrecht für die Bausparkasse vorsehen würden.
ddp