Düsseldorf - Die Bundesregierung arbeitet nach einem Bericht des "Handelsblattes" an einer umfassenden Reform der Besteuerung von Kapitalerträgen. Die Abgeltungsteuer für Zinsen soll auf alle Formen von Kapitalerträgen ausgedehnt werden, schreibt die Zeitung am Freitag unter Berufung auf Koalitionskreise. Neben Zinsen beträfe dies unter anderem Dividenden und Erträge aus Beteiligungsverkäufen. Der Steuersatz soll "um die 25 Prozent" betragen. Ist dieser Betrag entrichtet, müssen auch Anleger mit einem höheren individuellen Steuersatz nichts mehr nachzahlen.
"Wir wollen ein zweigeteiltes Steuersystem einführen. Kapitalerträge mit einem festen Steuersatz auf der einen und andere Einkommensarten mit progressiven Sätzen auf der anderen Seite", hieß es dazu in den Kreisen. Noch sei unklar, ob auch Gewinne aus Aktienverkäufen künftig pauschal mit einer Abgeltungsteuer belegt werden sollen. Ein solcher Plan war erst kürzlich von der Bundesregierung verworfen worden. Ein Gesetzentwurf für die Kapitalertragsteuer soll in der ersten Hälfte des Jahres 2004 vorliegen, in Kraft treten soll die Neuregelung 2005.
Die Regierung wolle jetzt offenbar die neue Kapitalertragsteuer anpassen und diese zugleich auf die für 2005 beschlossene EU-Zinssteuer abstimmen. Damit träte die neue Abgeltungsteuer zeitgleich mit der neuen EU-Zinsrichtlinie in Kraft. Diese sehe vor, dass die EU-Staaten ab 2005 entweder Informationen über Zinserträge von EU-Ausländern austauschen oder eine Quellensteuer erheben.