Berlin stoppt umstrittene Dividendendeals Cum-Cum-Steuerschlupfloch jetzt dicht

Commerzbank-Zentrale Frankfurt: Die mit Steuergeldern unterstützte Bank soll in besonderem Ausmaß Cum-Cum-Geschäfte betrieben und damit den Staat um Steuern erleichtert haben. Die Bank hat beschlossen, diese Geschäfte aufzugeben
Foto: Boris Roessler/ dpaDie Koalition stopft ein weiteres Steuerschlupfloch über umstrittene Dividendengeschäfte. Der Finanzausschuss des Bundestages beschloss am Mittwoch in Berlin entsprechende Gesetzespläne, mit denen sogenannte Cum-Cum-Gestaltungen verhindert werden sollen.
Über die Aktiengeschäfte konnten große Kunden aus dem Ausland Steuern auf Dividenden von deutschen Unternehmen umgehen. Nach den Gesetzesplänen soll dieses Steuerschlupfloch rückwirkend zum 1. Januar 2016 geschlossen werden. Banken und Sparkassen hatten die Pläne als zu weit gehend kritisiert. Der Bundestag will die Reform der Investmentbesteuerung an diesem Donnerstag beschließen.
Bei "Cum-Cum"-Geschäften werden von ausländischen Anlegern gehaltene Anteile kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Anteilseigner übertragen, etwa an Banken. Diese können sich dann anders als die ausländischen Investoren die Kapitalertragssteuer anrechnen beziehungsweise erstatten lassen. Danach werden die Aktien samt Dividende zurückgereicht, die gesparte Steuer wird geteilt.
Commerzbank zog sich bereits aus Cum-Cum-Deals zurück
Die teilverstaatlichte Commerzbank soll sich bei solchen Deals besonders hervorgetan haben, was auch den Bund auf den Plan rief. Mittlerweile hat die Bank beschlossen, sich aus diesen von ihr als legal erachteten Geschäften zurückzuziehen.
Nach Angaben der Unions-Finanzexperten Antje Tillmann und Fritz Güntzler ist eine Anrechnung von Kapitalertragsteuer nicht mehr möglich, wenn die Aktie nicht für mindestens 45 Tage vor und nach dem Dividendenstichtag gehalten wird und der "Entleiher" nicht mindestens 70 Prozent Wertveränderungsrisiko übernimmt. Im Gegensatz zum Gesetzentwurf sei die nicht anrechenbare Kapitalertragsteuer in solchen Fällen aber auf 15 Prozent gesenkt worden. In "einem der nächsten steuerlichen Gesetzgebungsvorhaben" seien Maßnahmen geplant, um derartige Gestaltungen noch zielgenauer zu unterbinden.
Mit dem Reformgesetz wird grundsätzlich die Besteuerung von Investmentfonds und ihrer Anleger neu geregelt. Ziel der von den Bundesländern schon 2011 angestoßenen Neuregelung ist es, die Besteuerung zu vereinfachen und Steuergestaltungen einen Riegel vorzuschieben. Zudem sollen Risiken durch EU-rechtliche Vorgaben und mögliche Ausfallrisiken für den Fiskus ausgeräumt werden.
Übergangsfrist für Immobilienfonds
Auch soll der Aufwand für die Wirtschaft, Steuerzahler sowie Finanzämter reduziert werden. Im Kern geht es darum, dass mehr Erträge auf Fondsebene besteuert werden, ein anderer Teil auf Ebene der Anleger.
Für Immobilienfonds wird laut der Union entgegen dem Gesetzentwurf eine Übergangsfrist geschaffen, indem die Steuerfreiheit von Wertveränderungen einer Immobilie bis zum Inkrafttreten des Gesetzes erweitert wird. Zudem würden die Anlagebedingungen für Spezialfonds verbessert. Sie könnten in Infrastrukturprojekte investieren.
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